Hilfswerk Heks klagt gegen «Basler Zeitung»

Das Hilfswerk Heks hat die «Basler Zeitung» verklagt. Das Heks reichte Klage wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte ein. Anlass ist ein Kommentar mit dem Titel «Schweizer Spendengelder für Vorurteile», der Ende März erschienen ist.

Ungemach für die «Basler Zeitung»: Der Streit zwischen dem Hilfswerk Heks und dem Medienunternehmen kommt vor Gericht (Archiv). (Bild: sda)

Das Hilfswerk Heks hat die «Basler Zeitung» verklagt. Das Heks reichte Klage wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte ein. Anlass ist ein Kommentar mit dem Titel «Schweizer Spendengelder für Vorurteile», der Ende März erschienen ist.

Eingereicht wurde die Klage gemäss einer Mitteilung des Heks bereits Mitte Mai beim Zivilgericht Basel-Stadt. Am Montag hatte die evangelisch-reformierte Monatszeitung «Reformiert» darüber berichtet.

Im umstrittenen Kommentar in der «Basler Zeitung» (BaZ) wirft Gastkommentator David Klein dem Heks vor, dieses habe Spendengelder veruntreut, in dem es antisemitische Aktionen fördere. «Das Hilfswerk der evangelischen Kirchen (Heks) unterstützt Antisemitismus», hiess es bereits im Untertitel des Kommentars.

Im Artikel vom 25. März hiess es weiter, mit seinen antiisraelischen Aktivitäten verstosse das Heks gegen das eigene Stiftungsstatut und veruntreue Spendengelder. Konkret vorgeworfen wurde dem Hilfswerk, es unterstütze «die Marketingstrategie von milliardenschweren Grossverteilern mit spendenfinanzierten Inseraten».

Die Heks stütze mit Spendengeldern gar Strafmassnahmen gegen Israel, wie die Kennzeichnung von israelischen Produkten, «ähnlich der Kennzeichnung von Juden im Mittelalter», schrieb Gastkommentator Klein. Auch warf er dem Heks vor, mit dessen «antiisraelischen Aktivitäten» verstosse das Hilfswerk gegen das eigene Stiftungsstatut.

Heks: «Tatsachenwidrige Unterstellung»

Das Heks bezeichnete die Äusserungen Kleins in der «BaZ» in einer Mitteilung als ehrverletzend. Das Hilfswerk sieht sich «durch diese tatsachenwidrige Unterstellung in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt».

Das Heks hat nach eigenen Angaben zunächst versucht, sich mit der «BaZ» zu einigen. Diese habe sich aber geweigert, «den Tatbestand der Persönlichkeitsverletzung auf aussergerichtlichem Wege anzuerkennen und eine entsprechende publizistische Wiedergutmachung zu leisten», schreibt das Hilfswerk.

«BaZ» schweigt

David Klein ist in Basel ein bekannter Musiker und Komponist. Seine Karriere begann er als Jazz-Musiker. Doch der vielseitig Begabte komponierte auch den Schweizer Beitrag für den Eurovision Song Contest 2011, «In Love For A While», mit dem es Anna Rossinelli ins Final geschafft hatte.

Für die «BaZ» schreibt Klein seit 2012 unregelmässig Gastkommentare zu den Themen Naher Osten oder Antisemitismus. Zumindest im auf der Website der «BaZ» publizierten Kommentar zum Heks wurde er nicht als Gastkommentator ausgewiesen.

Eineinhalb Monate nach der Veröffentlichung des Heks-Kommentars wurde Klein von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt wegen Verletzung der Antirassismus-Strafnorm verurteilt. Klein hatte vergangenes Jahr auf Facebook Muslime mit Nazis verglichen. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Der Musiker hat diesen beim Basler Strafgericht angefochten.

Der Verlag der «Basler Zeitung», die Basler Zeitung Medien AG, konnte bislang von der Nachrichtenagentur sda nicht für eine Stellungnahme erreicht werden. Die Zeitung «reformiert» zitierte am Montag den Anwalt des Verlags dahingehend, dass seine Mandantschaft sich dazu nicht öffentlich äussern werde.

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