Hinderungsgrund Sozialhilfe: Neues Bürgerrechtsgesetz verschärft Bestimmungen

Die Basler Regierung hat das kantonale Bürgerrechtsgesetz dem revidierten Bundesgesetz angepasst. Das verschärft viele der heute in Basel geltenden Vorschriften für die Einbürgerung von Ausländern .

Die Basler Regierung musste das Bürgerrechtsgesetz verschärfen.

(Bild: KEYSTONE/Laurent Gillieron)

Die Basler Regierung hat das kantonale Bürgerrechtsgesetz dem revidierten Bundesgesetz angepasst. Das verschärft viele der heute in Basel geltenden Vorschriften für die Einbürgerung von Ausländern .

Die Vorschriften für die Einbürgerung von Ausländern in Basel-Stadt müssen verschärft werden. Die Regierung hat zuhanden des Grossen Rats einen Entwurf zur Totalrevision des kantonale Bürgerrechtsgesetzes verabschiedet. Die Regierung reagiert damit gemäss einer Mitteilung auf das revidierte Bundesrecht, das Anfang 2018 in Kraft tritt. Gleichzeitig ist ihr Entwurf ein Gegenvorschlag zur Einbürgerungsinitiative der Basler SVP, welche das Parlament im März zur Berichterstattung an die Regierung überwiesen hatte.

Zu den vom Bund vorgegebenen Neuerungen zählt namentlich die Niederlassungsbewilligung als Voraussetzung für eine Einbürgerung. Gewisse Erleichterungen gibt es dagegen bei den Wohnsitzfristen.

Nur ohne Sozialhilfe

Zu Verschärfung führt das neue Bundesrecht im Kanton Basel-Stadt auch bei den Integrationskriterien. Neu stellt der Sozialhilfebezug ein Hindernis für die Aufnahme ins Bürgerrecht dar. Überwunden werden kann dieses nur, wenn bis zu drei Jahre vor Einreichung des Einbürgerungsgesuchs bezogene Sozialhilfe zurückbezahlt wird.

Auch beim strafrechtlichen Leumund sieht das Bundesrecht eine Verschärfung vor, die nun ins neue Basler Gesetz aufgenommen wird. So sollen straffällige Ausländerinnen und Ausländer künftig länger auf die Einbürgerung warten müssen. Das Gesuch dafür kann erst eingereicht werden, wenn ein Eintrag ins Strafgericht gelöscht ist.

Zwei Punkte gestrichen

Bei der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes wurden die Forderungen der 2016 eingereichten Einbürgerungsinitiative der SVP Basel-Stadt weitgehend berücksichtigt. Im März erklärte jedoch der Grosse Rat zwei Punkte des Volksbegehrens für ungültig, weil sie Bundesrecht widersprächen.

Die Regierung will nun sowohl den Gesetzesentwurf wie auch die Initiative mit dem Titel «Keine Einbürgerung von Kriminellen und Sozialhilfeempfängern» dem Souverän unterbreiten. Dabei soll aber das SVP-Volksbegehren zur Ablehnung empfohlen werden.

Nach der Totalrevision erfüllt das neue Bürgerrechtsgesetz des Stadtkantons nicht nur die Vorgaben des Bundes, sondern es ist auch schlanker als das heutige, wie die Regierung festhält. Statt 43 Paragrafen wie das alte enthält das neue Regelwerk nur noch deren 28.

Parallel zur Gesetzesrevision überprüft der Kanton gemäss dem Communiqué zusammen mit den Bürgergemeinden Basel, Riehen und Bettingen auch die Abläufe, Prozesse und Gebühren des Einbürgerungsverfahrens. Die Reform solle keine finanzielle Folgen haben und innerhalb der bestehenden Budgets umgesetzt werden.

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