Hochhaus-Konzept wird in Richtplan aufgenommen und verbindlicher

Das Hochhauskonzept der baselstädtischen Regierung ist neu Teil des Richtplans. Der revidierte Plan wird bis am 25. Januar öffentlich aufgelegt. Die Grundzüge der an geeigneten Orten beabsichtigten „vertikalen Verdichtung“ werden damit behördenverbindlich.

Das Hochhauskonzept der baselstädtischen Regierung ist neu Teil des Richtplans. Der revidierte Plan wird bis am 25. Januar öffentlich aufgelegt. Die Grundzüge der an geeigneten Orten beabsichtigten „vertikalen Verdichtung“ werden damit behördenverbindlich.

Der kantonale Richtplan war Anfang 2009 letztmals revidiert worden. Damals hatte sich die Regierung einen etwa dreijährigen Aktualisierungszyklus vorgenommen. Zudem sind seither relevante politische Entscheide gefallen, etwa das Ja zu den Gegenvorschlägen zur Städteinitiative oder zur Familiengärteninitiative.

Der am Dienstag den Medien präsentierte Richtplanentwurf enthält unter anderem vier neue Objektblätter: zum künftigen Hafenquartier, zum „Schwerpunktgebiet Gundeldingen“, zu einem innerstädtischen Linienschiff und eben zur „vertikalen Verdichtung“. Überdies wird ein detaillierterer Teilrichtplan Velo mit neu aufgelegt.

Höher wo verträglich möglich

Der Blick in die Höhe ist nicht neu: Schon 2009 ging es um eine „Stadtentwicklung nach innen“, und auch jetzt sollen kaum mehr neue Flächen einbezogen werden. Geprüft wird, wo Aufstockungen und neue Hochhäuser sinnvoll möglich sind. Gesucht sind dabei nicht ganze Hochhausgebiete, sondern gezielte Erweiterungen nach oben.

Im Gundeli sollen die diversen Planungen auch in der Umgebung zusammengefasst werden. Ob der umstrittene Autobahntunnel kommt, werde dabei nicht präjudiziert, sagte Projektleiter Franz Schmidli. Hingegen fehlt im Richtplanentwurf die vieldiskutierte Tramlinie über die Johanniterbrücke; diese werde später eingetragen.

Anders als konkretere Zonen- und andere Nutzungspläne, die das Parlament beschliesst, ist Richtplanung reine Regierungskompetenz. Das nun gestartete Mitwirkungsverfahren gibt also keine Möglichkeit für Einsprachen, sondern nur für Anregungen. Alle Behörden müssen sich jedoch an die Richtplanvorgaben halten, sobald dieser gilt.

Bevölkerungswachstumsziel

Nach der öffentlichen Auflage werden die Eingaben – beim letzten Mal waren es über hundert gewesen – gesichtet. Der Bund macht dann eine Vorprüfung, und gegebenenfalls wird der Plan nachgebessert. Die Regierung will ihn bis im kommenden Sommer erlassen. Danach folgt das definitive Genehmigungsverfahren beim Bund.

Der letzte Richtplan von 2009 ist übrigens für Planungsamts-Leiter Martin Sandtner ein Erfolg: Wunschgemäss steige seither die Bevölkerungszahl sachte, und die Zunahme des Wohnflächenverbrauchs – derzeit im Schnitt bei 42 Quadratmeter pro Kopf – flache ab. Bis im Jahr 2030 strebe man nun im Stadtkanton 6000 Einwohner mehr an.

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