Der Hochschulrat hat angesichts der grossen Anzahl Anmeldungen zum Medizinstudium einen Numerus clausus für das Studienjahr 2016/2017 empfohlen. Zudem verabschiedete er das Sonderprogramm 2017-2020 zur Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin.
Die Aufnahmekapazitäten für das Medizinstudium an den Hochschulen sei bis Mitte Februar bei swissuniversities bei weitem überschritten worden, teilte der Hochschulrat am Freitag mit.
Die Zulassungsbeschränkung wurde deshalb den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern, Freiburg und Zürich für das Studium der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin sowie der Chiropraktik empfohlen. Die Anzahl Studierender solle mittels Eignungstest am 8. Juli 2016 begrenzt werden.
Nachdem der Bundesrat am Mittwoch den Zusatzkredit von 100 Millionen Franken im Rahmen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) 2017-2020 beschlossen hat, verabschiedete der Hochschulrat nun am Donnerstag das Sonderprogramm zur Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin.
Studierendenzahl mittelfristig erhöhen
Ziel des Programms ist eine schrittweise Erhöhung der Anzahl Abschlüsse auf 1300 ab dem Jahr 2025. Für die Koordination der Eingabe der Gesuche ist die Rektorenkonferenz zuständig. Im Rahmen des Sonderprogramms sind fünf Auswahl- und Finanzierungskriterien unterbreitet worden. Es geht dabei um Wirksamkeit, Priorisierung der Lehre, Nachhaltigkeit, Effizienz und Koordination.
Als Finanzierungsgrundsatz soll eine Pauschalfinanzierung gelten. Zum einen aufgrund der Anzahl zusätzlicher Abschlüsse in den Jahren 2017 bis 2019, zum anderen zugunsten einer Erweiterung der Studienkapazitäten in der Periode 2017 bis 2020.
Auf akademischer Ebene übernehme swissuniversities die Koordination der Eingabe der Gesuche. Sie unterbreite dem Hochschulrat bis Ende kommendem August ein kohärentes Paket von Projekten, das die erforderlichen Kriterien erfülle.
Bessere geografische Verteilung der Ärzte
Auf politischer Ebene werde der Hochschulrat Anfang 2017, vorbehältlich der parlamentarischen Beschlüsse zur BFI-Botschaft 2017-2020, über die Finanzierung und damit auch über die Koordination und Aufgabenteilung entscheiden.
Er werde sich dabei auf die Empfehlungen des Ausschusses zu Fragen der Hochschulmedizin stützen, in dem mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) auch die Gesundheitspolitik vertreten sei.
Der Hochschulrat verspricht sich viel von diesem Programm. Er wies in der Mitteilung jedoch darauf hin, dass die beträchtlichen finanziellen Anstrengungen des Bundes und der kantonalen Bildungs- und Erziehungsdepartemente ergänzt werden müssten mit Anreizen im Gesundheitssystem, um eine bessere geografische Verteilung der Ärztinnen und Ärzte zu erreichen und die Studierenden zu ermutigen, Fachbereiche zu wählen, in denen der Mangel am grössten sei.