Höchsttarif für Aargauer Kaminfegerarbeiten wird nicht erhöht

Im Kanton Aargau wird der Höchsttarif für Kaminfegerarbeiten nicht wie vom Regierungsrat geplant erhöht. Ein Kaminfeger kann für eine Arbeitsstunde weiterhin höchstens 79,80 Franken verlangen. Der Preisüberwacher pfiff den Regierungsrat zurück.

Im Kanton Aargau wird der Höchsttarif für Kaminfegerarbeiten nicht wie vom Regierungsrat geplant erhöht. Ein Kaminfeger kann für eine Arbeitsstunde weiterhin höchstens 79,80 Franken verlangen. Der Preisüberwacher pfiff den Regierungsrat zurück.

Der Regierungsrat hatte eine Preiserhöhung des Stundenansatzes um 4,2 Franken auf 84 Franken beantragt, wie der Preisüberwacher in seinem Newsletter vom Donnerstag schreibt.

Diese Erhöhung sei detailliert geprüft worden. Die Analyse habe gezeigt, dass die beantragte Tarifanpassung nicht gerechtfertigt sei. Der Kanton Aargau akzeptiere den Entscheid des Preisüberwachers und verzichte nun auf die Erhöhung.

Kaminfeger verfügen im Aargau in ihrem zugewiesenen Gebiet über ein lokales öffentliches Monopol für die gesetzlich vorgeschriebenen Kaminfegerarbeiten. Der Regierungsrat legt den kantonalen Höchsttarif für Kaminfegerarbeiten fest und ist für die Genehmigung einer Preiserhöhung zuständig.

Er muss jedoch vorgängig den Preisüberwacher anhören. Der Regierungsrat muss zudem in seinem Entscheid die Stellungnahme des Preisüberwachers anführen und begründen, wenn er dieser nicht folgt.

Der kantonale Höchsttarif für Kaminfegerarbeiten war bereits per 1. Mai 2009 um 3 Franken auf 79,80 Franken pro Stunde erhöht worden. Dabei hatte es der Regierungsrat versäumt diese Anpassung vorgängig der Preisüberwachung zu unterbreiten.

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