Höhere Beiträge in Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für AKW

Der Nationalrat will verhindern, dass die Steuerzahler für die Stilllegung von Atomkraftwerken aufkommen müssen. Er verlangt, dass die Betreiber der Kraftwerke die dafür nötigen Mittel nach 40 Betriebsjahren in den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds eingezahlt haben.

Das Atomkraftwerk in Gösgen (Bild: sda)

Der Nationalrat will verhindern, dass die Steuerzahler für die Stilllegung von Atomkraftwerken aufkommen müssen. Er verlangt, dass die Betreiber der Kraftwerke die dafür nötigen Mittel nach 40 Betriebsjahren in den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds eingezahlt haben.

Für Beznau I und II und Mühleberg sollen die Beiträge bis 2015 vollständig eingegangen sein. Der Nationalrat stimmte einer Motion von Ruedi Noser (FDP/ZH) am Dienstag mit 112 zu 63 Stimmen bei 8 Enthaltungen zu.

Bei vielen Anlagen sei der Stand der Einzahlungen in den Stilllegungsfonds noch sehr tief. Bei Leibstadt beispielsweise betrage er nur 19 Prozent der geschätzten Kosten, sagte Noser. „Wir müssen dafür sorgen, dass die Konsumenten heute den Fonds auffüllen und nicht morgen die Steuerzahler.“

Bundesrätin Doris Leuthard erinnerte daran, dass die Stilllegungs-, die Nachbetriebs- und die Entsorgungskosten periodisch von einer Kommission festgelegt würden. Daraus ergäben sich die Beiträge in den Fonds.

In den letzten Jahren seien die geschätzten Kosten laufend gestiegen. „Wenn man jetzt noch die Laufzeit verkürzt, bedeutet dies sehr hohe Beiträge in sehr kurzer Zeit.“

Leuthard sprach von dreistelligen Millionenbeträgen, die von Stromkonsumenten und Kantonen zu berappen wären. Auch die Energieministerin sprach sich aber dagegen aus, dass dafür die Steuerzahler zur Kasse gebeten werden.

Kosten von über 20 Milliarden

Die Kosten für die Stilllegung eines Atomkraftwerks sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle werden durch den Stilllegungsfonds für Atomanlagen und den Entsorgungsfonds für Atomkraftwerke sichergestellt. Die Beiträge werden so festgelegt, dass die gesamten Kosten aus dem Fonds gedeckt werden können.

Nach den jüngsten Schätzungen von Ende 2012 belaufen sich die Kosten für die Stilllegung, die Nachbetriebsphase und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle auf 20,6 Milliarden Franken. Die Entsorgung der radioaktiven Abfälle verschlingt davon mit 15,970 Milliarden Franken den grössten Anteil.

Der Entsorgungsfonds enthielt Ende 2011 gut 2,8 Milliarden Franken. Schlussendlich soll er 9,2 Milliarden Franken enthalten. Im Stilllegungsfonds müssen bis zur Ausserbetriebnahme 4,163 Milliarden Franken liegen. Per Ende 2011 lag der Fondsbestand bei 1,337 Milliarden Franken. Die Fonds-Kommissionen haben letztmals Ende 2012 die Beiträge für die AKW-Betreiber erhöht.

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