Höhere Hürde für die Verbilligung von Krankenkassenprämien

Im Kanton Aargau wird die Hürde für die Verbilligung von Krankenkassenprämien erhöht. Das hat der Grosse Rat am Dienstag mit 81 zu 48 Stimmen beschlossen. Konkret wird der Prozentsatz für die Berechnung der Verbilligung um 0,5 Prozentpunkte auf 11,5 Prozent erhöht.

Im Kanton Aargau wird die Hürde für die Verbilligung von Krankenkassenprämien erhöht. Das hat der Grosse Rat am Dienstag mit 81 zu 48 Stimmen beschlossen. Konkret wird der Prozentsatz für die Berechnung der Verbilligung um 0,5 Prozentpunkte auf 11,5 Prozent erhöht.

Den ersten Entscheid zur Erhöhung hatte der Grosse Rat im Dezember bei den Beratungen des Budgets 2014 gefällt. Der Regierungsrat legte dem Parlament die notwendige Änderung des Dekrets über den Anspruch auf Prämienverbilligung vor.

Für die Erhöhung des Ansatzes sprachen sich SVP, FDP, CVP und BDP aus. Die Erhöhung sei sozial verträglich, argumentierten die bürgerlichen Parteien. Die Kosten für die Prämienverbilligung seien in den letzten Jahr stark gestiegen.

SP, Grüne, EVP und GLP lehnten die höhere Hürde ab. Es gehe nicht an, dass das Parlament Steuervergünstigungen beschliesse, und gleichzeitig bei den Schwächsten spare, betonten die Gegner. Es würden bewusst Leute in die Sozialhilfe getrieben.

Der nun erhöhte Prozentsatz legt fest, welchen Anteil vom Einkommen maximal für die Krankenkassenprämien aufgewendet werden soll. Während der Grosse Rat den Prozentsatz bestimmt, legt der Regierungsrat die sogenannte Richtprämie fest.

Gesundheitsdirektorin Susanne Hochuli (Grüne) wies darauf hin, dass der Regierungsrat mit der Vorlage zur Erhöhung des Prozentsatzes einen Auftrag des Parlamentes erfüllt habe.

Der Regierungsrat wolle mit der geplanten Revision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung erreichen, dass nur noch Personen in wirtschaftlich bescheidener Situation eine Prämienverbilligung erhalten, hielt Hochuli fest.

Einsparpotential besteht

Gemäss Regierungsrat können rund 12 Millionen Franken pro Jahr eingespart werden. Gleichzeitig müsse mit Mehrkosten gerechnet werden. Wenn der Kanton die Prämien nicht genügend verbillige, würden Betroffene im Gegenzug mehr Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen (EL) beantragen.

Bei EL- und Sozialhilfebezügern seien die Prämienverbilligungsbeiträge des Kantons deutlich höher als im Rahmen der ordentlichen Prämienverbilligung. Dieser Mechanismus hat laut Regierung weitere Folgen, etwa die Erhöhung der Sozialhilfequote. Das führt letztlich bei den Gemeinden zu Mehrkosten.

In Anbetracht dieses Szenariums rechnet die Regierung für die kommenden Jahre mit Einsparungen zwischen 7,5 und 8,8 statt 12 Millionen Franken.

Im Aargau wurden 2012 insgesamt 268 Millionen Franken für die Prämienverbilligung aufgewendet. 177’804 Personen, oder 28,1 Prozent der Bevölkerung, erhielten Prämienverbilligungen. Im vergangenen Jahr wurden 10 Millionen Franken mehr ausbezahlt.

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