Höhere Hürde für die Verbilligung von Krankenkassenprämien

Im Kanton Aargau soll der Prozentsatz für die Berechnung der Krankenkassenprämienverbilligung um 0,5 Prozent erhöht werden. Die Aargauer Regierung ist allerdings skeptisch, ob damit tatsächlich 12 Millionen Franken eingespart werden können.

Im Kanton Aargau soll der Prozentsatz für die Berechnung der Krankenkassenprämienverbilligung um 0,5 Prozent erhöht werden. Die Aargauer Regierung ist allerdings skeptisch, ob damit tatsächlich 12 Millionen Franken eingespart werden können.

Den Auftrag zur Erhöhung des Prozentsatzes hatte die Regierung im Dezember letzten Jahres vom Grossen Rat bei der Budgetdebatte gefasst. Zwar könnten rund 12 Millionen Franken eingespart werden, aber gleichzeitig müsse mit Mehrkosten gerechnet werden, heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Freitag.

Für diese Annahme hat die Aargauer Regierung eine Erklärung. Wenn der Kanton die Prämien nicht genügend verbillige, würden Betroffene im Gegenzug mehr Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen (EL) beantragen. Bei EL- und Sozialhilfebezügern seien die Prämienverbilligungsbeiträge des Kantons deutlich höher als im Rahmen der ordentlichen Prämienverbilligung.

Dieser Mechanismus hat gemäss Regierung weitere Folgen, etwa die Erhöhung der Sozialhilfequote. In Anbetracht dieses Szenariums rechnet die Aargauer Regierung für die kommenden Jahre mit Einsparungen zwischen 7,5 und 8,8 statt 12 Millionen Franken.

Die Erhöhung des Prozentsatzes soll im Dekret über den Anspruch auf Prämienverbilligung festgeschrieben werden. Der entsprechende Änderungsvorschlag wurde am Freitag dem Grossen Rat unterbreitet. Das Geschäft soll am 25. März im Kantonsparlament behandelt werden.

Im vergangenen Jahr wurden im Kanton Aargau 268 Millionen Franken für die Prämienverbilligung aufgewendet. 177’804 Personen, oder 28,1 Prozent der Bevölkerung, erhielten Prämienverbilligungen. Damit wurde die vom Kanton budgetierte Bezügerquote um 2,1 Prozent übertroffen.

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