Um die Verdrängung des Gewerbes aus der Stadt zu verhindern, soll im Kanton Basel-Stadt die Umnutzung von Industrie- und Gewerbegebieten erschwert werden. Für solche Umzonungsentscheide soll im Grossen Rat künftig ein Zweidrittelsmehr erforderlich sein.
Die entsprechende Anpassung der Geschäftsordnung des Grossen Rats beantragt das Ratsbüro dem Kantonsparlament in einem am Freitag veröffentlichten Bericht. Der Entscheid fiel allerdings knapp mit 3 gegen 2 Stimmen.
Aufs Tapet gebracht worden war das Thema in einem Vorstoss der SVP, die sich Sorgen macht um die Zukunft klassischer Industrie- und Gewerbegebiete. Als Beispiele genannt werden etwa das Dreispitzareal, das Lysbüchelareal oder das BASF-Areal im Klybeck.
Wohnen versus Arbeiten
Als Bedrohung für die Wirtschaftsflächen werden im Vorstoss das Bevölkerungswachstum sowie der Wunsch nach mehr Grünflächen und Erholungsräumen aufgeführt. Zudem verspreche die Umnutzung für Wohnen und Dienstleistungen den Grundeigentümern eine höhere Rendite.
Während eine Mehrheit des Ratsbüros namentlich einen Mangel an Arealen für flächenintensives Gewerbe befürchtet, teilt gemäss dem Bericht eine Minderheit des Gremiums die Einschätzung der Verwaltung, wonach in Basel-Stadt kein Mangel an Wirtschaftsflächen bestehe. Zudem habe eine Studie gezeigt, dass das Arbeiten nicht durch das Wohnen verdrängt werde.
Von fünf Umzonungsentscheiden für die Industrie- und Gewerbezone, die der Grosse Rat seit 2003 zu fällen hatte, wäre nur gerade einer gescheitert, wenn das Zweidrittelsmehr schon eingeführt gewesen wäre. Es handelt sich um die Umzonung des Stückfärberei-Areals, der das Parlament mit 77 zu 39 zugestimmt hatte.