Höhere Sitzungsgelder für Basler Grossratsmitglieder beantragt

Die Entschädigungen für die Mitglieder des Basler Grossen Rats sollen teilweise angehoben werden: Das beantragt das Büro des Grossen Rats. Grund sind unter anderem Mehrarbeit aufgrund der Verkleinerung des Rats und die ab 2012 vorgesehene Besteuerung der Gelder.

Die Entschädigungen für die Mitglieder des Basler Grossen Rats sollen teilweise angehoben werden: Das beantragt das Büro des Grossen Rats. Grund sind unter anderem Mehrarbeit aufgrund der Verkleinerung des Rats und die ab 2012 vorgesehene Besteuerung der Gelder.

Erhöht werden sollen der Grundbetrag, den jedes Grossratsmitglied pro Jahr erhält, sowie die Sitzungsgelder, wie aus der am Freitag veröffentlichten Vorlage des Büros ans Plenum hervorgeht. Der Grundbetrag soll dabei von 4000 auf 6000 Franken steigen, während bei den Sitzungsgeldern eine abgestufte Anhebung beantragt wird.

So sollen die Sitzungsgelder pro Halbtag im Plenum oder pro Kommissionssitzung für Ratsmitglieder von 150 auf 200 Franken erhöht werden. Ratspräsidenten erhielten zudem neu 400 statt wie bisher 300 Franken, Statthalter 300 statt 200 und Kommissionspräsidenten pro Kommissionssitzung 400 statt 300 Franken.

Die neuen Ansätze sollen ab dem 1. Februar 2013, mit Beginn der nächsten Amtsperiode, wirksam werden. Nicht erhöht werden sollen indes die weiteren Entschädigungen wie Fraktionsentschädigungen, die Repräsentationsentschädigung für das Ratspräsidium oder die Aufwandpauschale für Mitglieder von Oberaufsichtskommissionen.

Mitmachen ermöglichen

Das Büro begründet die Erhöhungen mit dem Anliegen, auch „künftig möglichst viele Personen mit unterschiedlichem Hintergrund für den Grossen Rat gewinnen zu können“. Der Rat sei indes von 130 auf 100 Mitglieder verkleinert worden, dies bei unveränderter Anzahl Geschäfte; die Belastung der einzelnen Mitglieder sei so gestiegen.

Zudem bringe die künftige Besteuerung der Entschädigungen Einbussen, die abgefedert werden sollen: Die Entschädigungen der Grossratsmitglieder gelten bisher im Kanton Basel-Stadt gemäss jahrzehntelanger Praxis nicht als steuerbares Einkommen. Die Steuerverwaltung wolle diese Praxis aber ab Anfang 2012 ändern.

Im Vergleich etwa zu den Kantonen Aargau, Baselland, Genf und Zürich sei der Grundbetrag eher niedrig, heisst es im Bericht. Bei den Sitzungsgeldern bewege sich die geltende Regelung im Rahmen dieser Kantone. Der Grundbetrag hat 2009 den Erwerbsersatz abgelöst, die Sitzungsgelder wurden letztmals 2009 angepasst.

Nächster Artikel