Wer sich in Basel-Stadt einbürgern lassen will, muss ab Montag bessere Sprachkenntnisse nachweisen als bisher, aber weniger lange hier gewohnt haben. Die Bürgergemeinde hat einen eigenen Sprachtest erarbeitet. Mehr Information soll die Gesuchzahlen wieder steigern.
Anlass für Änderungen beim ordentlichen Einbürgerungsverfahren, die per 1. Juli in Kraft treten, ist das Ja vom 27. November 2011 zum Gegenvorschlag zur kantonalen SVP-Sprachinitiative. Den neuen Sprachtest alias „Sprachstandanalyse“ (SSA) hat die Bürgergemeinde Basel mangels geeigneter Vorlagen zusammen mit der GGG und dem Kanton selber erarbeitet. Am Donnerstag wurde er den Medien vorgestellt.
Verlangt werden Deutschkenntnisse auf Europäischen Referenz-Niveau B1 mündlich, A2.1. beim Schreiben und A2.2. beim Lesen. Insgesamt eine Stunde dauert der Test; bestehen muss man beide Teile. Für das Sprachkenntnis-Attest reichen je 60 Prozent der möglichen Punkte. Sprachkurse muss man übrigens bei privaten Anbietern besuchen.
Zehn Prüfungstermine für insgesamt 80 Personen sind bis Ende Jahr angesetzt. Wiederholen darf man beliebig oft – zum vollen Preis von 180 Franken pro Person und Anlauf. Riehen und Bettingen delegieren übrigens ihre Prufungen nach Basel, was nebenbei auch einen einheitlichen Massstab gewährleiste.
Rückläufige Tendenz
Keine SSA absolvieren müssen: Kinder unter 16 Jahren, wer drei Jahre am Stück eine deutschsprachige Schule besucht hat und wer schon ein vergleichbares Sprachdiplom hat. Körperlich oder geistig Behinderte mit Attest kommen mit weniger Punkten durch. Solche Ausnahmen machen laut Lukas Huber, Leiter der Bevölkerungsdienste und Migration Basel-Stadt, künftig wohl bis zur Hälfte der Fälle aus.
2011 gab es laut Huber im Stadtkanton knapp 600 ordentliche Einbürgerungen – plus erleichterte wie etwa von Ehefrauen. Die Zahlen seien damit unter starken Schwankungen deutlich rückläufig; vor ein paar Jahren habe es bis zum Dreifachen gegeben. Die EU-Personenfreizügigkeit habe den Reiz wohl mit reduziert.
Rund 25’000 Ausländerinnen und Ausländer wohnten lange genug hier, stellten aber kein Einbürgerungsgesuch. Daher informiere der Kanton nun offensiver. Die von drei Jahren (Gemeinde) respektive fünf (Kanton) auf zwei Jahre verkürzten Wohnsitzfristen machen laut Huber ab Juli rund 1000 Personen neu ein Gesuch möglich. Der Bund verlangt weiter 12 Jahre in der Schweiz.