Berufsoffiziere und Grenzwächter werden künftig nicht mehr mit 58, sondern mit 60 Jahren pensioniert. Für Diplomaten und DEZA-Mitarbeitende gilt neu das reguläre Rentenalter von 65 Jahren.
Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Verordnung beschlossen. Mit der neuen Pensionsierungslösung für die Mitarbeitenden der besonderen Personalkategorien spart der Bund ab 2018 jährlich 55 Millionen Franken. Die Umstellungskosten betragen 237 Millionen, womit die Massnahmen bis 2025 durch die Minderausgaben „vollständig kompensiert“ werden.
Erhöhung des Rentenalters
Betroffen sind gemäss Mitteilung des Eidg. Personalamtes die Berufsmilitärs und Angehörige des Grenzwachkorps, die heute mit 58 Jahren in den Vorruhestand versetzt werden und neu zwei Jahre länger warten müssen.
Betroffen sind auch versetzungspflichtige Mitarbeitende des Eidg. Departements des Äusseren (EDA) und das Rotationspersonal der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), die heute mit 61 oder 62 Jahren pensioniert werden und für die neu das Rentenalter 65 gilt.
Unter die neue Regelung fallen all jene Personen, die am 1. Juli 2013 beim Inkrafttreten der Verordnung noch nicht 53 Jahre alt sind, wie Thomas Schmutz, stellvertretender EPA-Direktor, auf Anfrage erklärte.
Das Flugdienstpersonal des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) kommt mit der neuen Verordnung gar nicht mehr in den Genuss des vorzeitigen Ruhestandes.
Sparargument
„Die geltende Ruhestandsregelung verursacht hohe Kosten“, schreibt das EPA. Sie wurde in die Umsetzungsplanung zur Aufgabenüberprüfung aufgenommen. Resultat ist die neue Verordnung über die Pensionierung von Angehörigen der besonderen Personalkategorien (VPABP), die am 1. Juli in Kraft tritt.
Das neue Pensionierungsmodell ist eine Versicherungslösung: Neu zahlt der Bund zusätzliche Beiträge an die berufliche Vorsorge dieses Personals. Bis anhin wurde die vorzeitige Pensionierung einmalig ausfinanziert. Doch auch mit der neuen Lösung soll eine vorzeitige Pensionierung finanziell tragbar sein.
Die Sonderlösungen für gewisse Personalkategorien tragen den „besonderen funktionsbedingten Anforderungen und Belastungen der entsprechenden Berufe Rechnung“.