Uli Hoeness akzeptiert seine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Steuerhinterziehung. Er verzichtet auf eine Berufung und tritt mit sofortiger Wirkung von seinen Ämtern als Präsident und Aufsichtsratsvorsitzender des FC Bayern München zurück.
Das teilte der 62-Jährige am Freitag in einer persönlichen Erklärung mit. Hoeness war am Donnerstag in erster Instanz vom Landgericht München wegen der Hinterziehung von mindestens 28,5 Millionen Euro Steuern verurteilt worden.
Er habe sich nach Gesprächen mit seiner Familie dazu entschlossen, das Urteil anzunehmen. Seine Anwälte habe er angewiesen, nicht in Berufung zu gehen.
«Das entspricht meinem Verständnis von Anstand, Haltung und persönlicher Verantwortung. Steuerhinterziehung war der Fehler meines Lebens. Den Konsequenzen dieses Fehlers stelle ich mich», hiess es in der Erklärung von Hoeness.
Schaden vom Verein abwenden
Mit dem sofortigen Rücktritt von seinen Ämtern beim FC Bayern wolle er «Schaden vom meinem Verein abwenden. Der FC Bayern München ist mein Lebenswerk und er wird es immer bleiben.» Ferner dankte er seinen persönlichen Freunden und den Anhängern des FC Bayern München «von Herzen für ihre Unterstützung.»
Adidas-Chef Herbert Hainer wurde noch am Freitag bis auf weiteres zum neuen Aufsichtsratschef beim FC Bayern ernannt. Der Aufsichtsrat nahm den Rücktritt von Hoeness «mit Respekt und grösster Hochachtung» zur Kenntnis und Hainer dankte Hoeness für seine «herausragende Lebensleistung».
Bundeskanzlerin Angela Merkel zollte Hoeness für seinen Verzicht auf ein Vorgehen gegen seine Gefängnisstrafe sowie seinen Rücktritt von den Ämtern beim FC Bayern München Respekt. Dies sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.
Hoeness gehörte zur grossen Bayern-Spielergeneration der 1970er Jahre mit Franz Beckenbauer und Gerd Müller. Er wurde Welt- und Europameister, gewann praktisch alle Vereinstitel.
In seiner 30-jährigen Schaffensphase als Manager entwickelte sich der FC Bayern von einem Verein mit Schulden zu einem Global Player und ist aktuell die beste Mannschaft der Welt. Im Jahr 2009 wurde Hoeness mit beeindruckenden 99,3 Prozent als Präsident inthronisiert.
Kein sofortiger Haftantritt
Seine Haftstrafe wird Hoeness aber nicht umgehend antreten müssen. Zunächst muss noch die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie das Urteil akzeptiert oder in Berufung geht. Der Entscheid soll Anfang nächste Woche gefällt werden.
Dies sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft München II, Ken Heidenreich, am Freitag. Nur wenn auch die Staatsanwaltschaft auf eine Revision verzichtet, kann die Verurteilung von Hoeness zu dreieinhalb Jahren Haft rechtskräftig werden.
Falls die Staatsanwaltschaft in Revision gehen sollte, müsste der Bundesgerichtshof entscheiden. Das Urteil vom Donnerstag über dreieinhalb Jahre Haft lag zwei Jahre unter der Forderung der Anklage.
Auch wenn die Staatsanwaltschaft auf eine Berufung verzichtet, wird Hoeness nicht sofort ins Gefängnis kommen. «Es wird sicherlich noch einige Wochen in Anspruch nehmen, bevor er in Haft gehen wird», sagte die Sprecherin des Oberlandesgerichts München, Andrea Titz, am Freitag.
Der gegen Hoeness bestehende Haftbefehl hat Titz zufolge keine Gültigkeit mehr, wenn das Urteil rechtskräftig wird, da es sich um einen Untersuchungshaftbefehl handelt. Hoeness bekomme dann eine Ladung zum Strafantritt. Dafür müsse zunächst mit der für ihn zuständigen Justizvollzugsanstalt Landsberg geklärt werden, wann ein Haftplatz frei ist.
Bei guter Führung Freigänger-Status
Hoeness kann dann hoffen, nach einiger Zeit den Status als Freigänger zu bekommen. Titz sagte zu den Voraussetzungen: «Eines ist klar, der Verurteilte muss in Haft erst mal unter Beweis gestellt haben, dass er sich ordnungsgemäss führt und dass von ihm keine Fluchtgefahr droht.»
Sobald er dies unter Beweis gestellt habe, setze der Freigängerstatus dann noch voraus, dass er sozial eingebunden sei und ein geordnetes Leben führe. Sollte dies der Fall sein, könnte Hoeness im offenen Vollzug morgens das Gefängnis verlassen, zur Arbeit gehen und nach Feierabend in seine Zelle zurückkehren.