Uli Hoeness verzichtet auf eine Revision in seinem Steuerprozess und akzeptiert die Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Zudem tritt er als Präsident und Aufsichtsratschef des FC Bayern München zurück.
Nach Gesprächen mit seiner Familie habe er entschlossen, das Urteil des Landgerichts München II in seiner Steuerangelegenheit anzunehmen. Hoeness beauftragte seine Anwälte, nicht dagegen in Revision zu gehen. «Das entspricht meinem Verständnis von Anstand, Haltung und persönlicher Verantwortung. Steuerhinterziehung war der Fehler meines Lebens. Den Konsequenzen dieses Fehlers stelle ich mich», so der 62-Jährige in einer persönlichen Erklärung.
Hoeness war am Donnerstag wegen der Hinterziehung von mindestens 28,5 Millionen Euro Steuern zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Wann Hoeness ins Gefängnis muss, hängt von mehreren Faktoren ab. Zunächst einmal muss das Urteil des Münchner Landgerichts rechtskräftig werden. Dafür müsste auch die Staatsanwaltschaft auf eine Revision vor dem Bundesgerichtshof verzichten. Bis zum Donnerstag kommender Woche hat die Behörde dazu Zeit. Lässt die Staatsanwaltschaft die Frist verstreichen, erlangt das Urteil Rechtskraft.
Die Kammer muss zudem sieben Wochen nach Verkündung des Urteils den Prozessparteien die schriftliche Begründung zustellen. Erst dann, also spätestens vom 1. Mai an, kann die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde Hoeness die Ladung zum Haftantritt zukommen lassen.
Also könnte Hoeness die möglichen Finals von Bayern im DFB-Cup (am 17. Mai in Berlin) oder der Champions League (am 24. Mai in Lissabon) durchaus noch von der Tribüne verfolgen.