Das Bundesstrafgericht hat vier Mitglieder der kriminellen Organisation „Diebe im Gesetz“ aus Georgien zu hohen Freiheitsstrafen zwischen viereinviertel und siebeneinhalb Jahren verurteilt.
Die Richter in Bellinzona haben die vier Männer im Alter zwischen 29 und 36 Jahren am Donnerstag im Wesentlichen wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation, bandenmässigem Diebstahl, Hausfriedensbruch und teilweise wegen schwerer Geldwäscherei schuldig gesprochen. In einzelnen Anklagepunkten erfolgten Freisprüche.
Einbruchserie in der ganzen Schweiz
Als Sanktion verhängte das Gericht gegen die beiden Haupttäter Freiheitsstrafen von siebeneinhalb Jahren. Die zwei anderen Angeklagten müssen sechseinhalb und viereinviertel Jahre hinter Gitter. Damit blieb das Gericht nahe an den Strafforderungen der Bundesanwaltschaft (BA).
Laut BA handelt es sich bei den vier Männern um den Schweizer Chef der Organisation „Vory v Zakone“ (Diebe im Gesetz), seinen Bruder und zwei weitere Mitglieder der Verbindung. Der Fall war 2009 nach einer Einbruchsserie georgischer und russischer Täter ins Rollen gekommen.
In Genf wurden in diesem Zusammenhang bereits zehn Personen zu teilweise langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die BA konzentrierte sich bei ihrer eigenen Strafuntersuchung auf die grösseren Zusammenhänge der kriminellen Organisation, auf deren Finanzierung und die Verhaltensregeln.
Eigene Regeln
Im März 2010 war es zu international koordinierten Polizeiaktionen gekommen, bei der die führenden Köpfe der Organisation verhaftet wurden. „Vory v Zakone“ ist eine streng hierarchisch aufgebaute Organisation.
Für eine Aufnahme bei den „Dieben im Gesetz“ würden strenge Regeln gelten. Die Mitglieder haben eine eigene Sprache und Tätowierungen zeigen auf, welche Funktion sie in der Organisation einnehmen.