Das Bezirksgericht Zürich hat am Freitag einen Aargauer Berufschauffeur wegen zwei groben Verkehrsdelikten zu einer teilbedingten Geldstrafe von 39’600 Franken und zu einer Busse von 1000 Franken verurteilt.
Die beiden eingeklagten Vorfälle waren vor Gericht nicht mehr bestritten. Das eine Ereignis ging auf den 1. November 2010 zurück. Damals war der heute 42-jährige Mann mit seinem Personenwagen im Zürcher Feierabendverkehr unterwegs.
Auf der Wehntalerstrasse schloss ein anderer Autolenker zu nahe auf. Dies ärgerte den Baklagten dermassen, dass er abrupt von 50 km/h auf 45 km/h abbremste. Der Kläger konnte eine Kollision nur durch starkes Abbremsen verhindern. Allerdings drängte er kurz darauf den Beschuldigten ab, so dass dieser in einen Strassenpfosten fuhr.
Sattelschlepper von der Fahrbahn gedrängt
Der zweite Unfall geschah am 29. November 2011. Damals fuhr der Beschuldigte in den frühen Morgenstunden über die Furttalstrasse in Zürich und wollte trotz schlechter Sicht mit seinem Privatwagen in einer Linkskurve einen Sattelschlepper überholen.
Als auf der Gegenfahrbahn plötzlich ein Personenwagen auftauchte, wich der Beschuldigte nach rechts aus und kollidierte seitlich mit dem Sattelschlepper. Der Lastwagen kam von der Strasse ab, prallte in einen Baum, überquerte einen Radweg und kam in einem Ackerfeld zum Stillstand.
Hohe Geldstrafe gefordert
Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat klagte den zweifach vorbestraften Verkehrssünder wegen mehrfachen groben und einfachen Verkehrsdelikten an und verlangte eine unbedingte Geldstrafe von 330 Tagessätzen zu 80 Franken sowie eine Busse von 1000 Franken. Zudem sollte eine Vorstrafe wegen zu schnellen Fahrens mit einem Motorrad von 30 Tagessätzen zu 120 Franken widerrufen werden.
Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht geständig und bezeichnete sein Fahrverhalten als grossen Fehler. Erstaunlich war für das Gericht, dass er schon seit 20 Jahren als Lastwagenchauffeur arbeitet und bereits über eine Million Kilometer ohne jegliche Bussen oder Strafverfahren zurückgelegt hat.
Der Verteidiger verlangte beim ersten Fall einen Freispruch. Beim zweiten Vorfall erachtete er eine teilbedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 80 Franken als angemessen, 15 Tagessätze davon unbedingt. Die zuständige Richterin sprach von einem erheblichen Verschulden, hielt dem Angeklagten aber sein Geständnis zugute.
Gute Prognose
Das Gericht verurteilte den Beschuldigten zu einer teilbedingten Geldstrafe von 330 Tagessätzen zu 120 Franken. Aufgrund einer „nicht durchwegs schlechten Prognose“ des einsichtigen Chauffeurs setzte das Gericht die Hälfte der Geldstrafe zur Bewährung aus.
Allerdings soll der Schweizer neben der Geldstrafe von 19’800 Franken eine Busse von 1000 Franken bezahlen. Hinzu kommen die widerrufene Vorstrafe von 3600 Franken sowie die Gerichts- und Verfahrenskosten von 3500 Franken. Somit muss er 27’900 Franken bezahlen.