Homosexuelle sollen Kinder des Partners adoptieren dürfen

Nach dem Willen des Parlaments sollen auch homosexuelle Paare Kinder adoptieren dürfen. Der Nationalrat will das Adoptionsrecht aber auf das Kind des jeweiligen Partners beschränken. Er hat eine Motion aus dem Ständerat am Donnerstag in abgeänderter Form angenommen.

Regenbogen-Familien 2009 bei einem Oster-Empfang im Weissen Haus in Washington (Archiv) (Bild: sda)

Nach dem Willen des Parlaments sollen auch homosexuelle Paare Kinder adoptieren dürfen. Der Nationalrat will das Adoptionsrecht aber auf das Kind des jeweiligen Partners beschränken. Er hat eine Motion aus dem Ständerat am Donnerstag in abgeänderter Form angenommen.

Heute schliesst das Partnerschaftsgesetz die Adoption durch eingetragene gleichgeschlechtliche Paare ausdrücklich aus. Ein Adoptionsrecht hätte die Vorlage in der Referendumsabstimmung 2005 sehr wahrscheinlich zu Fall gebracht.

Diese Lösung, die sich am politisch Machbaren orientierte, führt jedoch zu einer absurden Rechtslage: Die Adoption durch homosexuelle Einzelpersonen ist heute erlaubt, nicht aber die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare in eingetragener Partnerschaft.

«Regenbogen-Kinder»

Dies und die wachsenden Anzahl so genannter «Regenbogen-Familien» veranlasste die Rechtskommission des Ständerats zu einer Motion. Alle Erwachsenen sollen ungeachtet von Zivilstand und Lebensform, ein Kind adoptieren können, wenn dies für das Kindeswohl die beste Lösung darstellt. In einem knappen Entscheid nahm der Ständerat die Motion im letzten März an.

Schon der Vorstoss in der Version der kleinen Kammer hält fest, dass insbesondere Kinder des jeweiligen Partners gemeint sind. Der Nationalrat hat die Motion auf Antrag seiner Rechtskommission nun ausdrücklich auf diese Fälle eingeschränkt: Adoptiert werden dürfen nur die Kinder der Partnerin oder des Partners.

Nach Schätzungen wachsen in der Schweiz mehrere tausend Kinder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften auf. Kommissionssprecher Andrea Caroni (FDP/AR) betonte, dass die Motion allein den Spezialfall betreffe, dass ein Kind nur noch einen Elternteil habe – sei es, weil der andere Elternteil verstorben ist oder weil er sich nicht mehr um das Kind kümmert. «Niemandem wird ein Kind weggenommen», sagte Caroni.

Mit der Adoption könne dem Kind zwar kein biologischer, aber doch ein rechtlicher Elternteil zurückgegeben werden. Damit soll die Rechtsstellung von Kindern, die in Regenbogenfamilien aufwachsen, insbesondere im Unterhalts- und Erbrecht verbessert werden.

Grundsätzliche Bedenken

Vor allem Vertreter von SVP und CVP sowie einigen Mitgliedern der FDP bekundeten jedoch Mühe mit der Vorstellung, dass ein Kind zwei Väter oder zwei Mütter haben soll. Oskar Freysinger (SVP/VS) betonte zwar, dass es nicht um die sexuelle Ortientierung der Eltern gehe. Aber nur dank dem Zweigespann Vater-Mutter könne das Kind seine Herkunft nachvollziehen, was für die Identifikation wichtig sei.

Eine Minderheit der FDP lehnte die Motion ebenfalls ab: Die Natur wolle, dass Kinder eine Mutter und einen Vater hätten und nicht zwei Mütter oder zwei Väter, sagte Christian Lüscher (FDP/GE). «Als Gesetzgeber können wir den Lauf der Natur nicht ändern.» Zur Lösung der sorge- und unterhaltsrechtlichen Probleme verwiesen die Kritiker auf das Vormundschaftsrecht.

Mit der Ablehnung der Motion werde keine einzige Regenbogenfamilie verhindert, hielt ihnen Caroni entgegen. Andere Sprecherinnen und Sprecher der Linken und der liberalen Fraktionen zeigten sich überzeugt, dass gleichgeschlechtliche Paare ebenso gut wie heterosexuelle Paare in der Lage seien, Kinder aufzuziehen. Diese gediehen gut, sagte Margret Kiener-Nellen (SP/BE).

Bundesrat zurückhaltend

Der Bundesrat hatte aus Gründen der Opportunität die Ablehnung der Motion beantragt. Er bot aber an, eine Revision des Partnerschaftsgesetzes vorzulegen mit dem Ziel, die Stiefkindadoption für Paare in eingetragener Partnerschaft zuzulassen.

Damit soll eine Ungleichbehandlung von Stiefkindern in ehelichen Gemeinschaften und in eingetragenen Partnerschaften verhindert werden. Die abgeänderte Motion geht nun zurück an den Ständerat.

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