Die Hürden für Volksinitiativen im Kanton Aargau sind zu klein, findet die FDP-Grossratsfraktion. Sie fordert in einer am Dienstag eingereichten Motion im Minimum eine Verdoppelung der heute notwendigen Unterschriftenzahl von 3000.
Die Zahl der 3000 Unterschriften stamme aus der Zeit von 1980 und sei nie der gestiegenen Anzahl der Stimmberechtigten angepasst worden, heisst es in der FDP-Motion. 1980 seien für das Zustandekommen einer Initiative die gültigen Unterschriften von 1,1 Prozent der damals Stimmberechtigten notwendig gewesen.
Inzwischen müssten für die Einreichung einer Initiative nur noch 0,73 Prozent der Unterschriften aller Stimmberechtigten eingeholt werden. Ziel einer Volksinitiative müsse aber sein, möglichst viele Stimmen für ein Anliegen zu gewinnen, um eine Idee glaubhaft dem gesamten Stimmvolk zu unterbreiten.
Es gehe nicht um die Bekämpfung eines Missbrauchs oder die Einschränkung demokratischer Rechte von Minderheiten, sondern um die rollende Anpassung an die aktuelle Zahl der Stimmberechtigten. Deshalb soll die Unterschriftenzahl mittels einer Prozentzahl der effektiv Stimmberechtigten in der Verfassung verankert werden.