Im Aargau ist der Hausarzt auch ein Vertrauensarzt

Über 70-jährige Aargauer Lenkerinnen und Lenker können die periodische ärztliche Kontrolluntersuchung weiterhin bei ihren Hausärztinnen und Hausärzten vornehmen lassen. Die Hausärzte müssen jedoch über eine verkehrsmedizinische Weiterbildung verfügen.

Über 70-jährige Aargauer Lenkerinnen und Lenker können die periodische ärztliche Kontrolluntersuchung weiterhin bei ihren Hausärztinnen und Hausärzten vornehmen lassen. Die Hausärzte müssen jedoch über eine verkehrsmedizinische Weiterbildung verfügen.

Bereits 350 Ärzte verfügen über diese eintägige Weiterbildung, wie das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) am Donnerstag mitteilte. Diese Hausärzte übernehmen die Funktion eines Vertrauensarztes.

Eine zusätzliche Weiterbildung ist für Ärzte notwendig, die Lenker von Lastwagen und Cars medizinisch überprüfen. Die neue, vom Kantonsparlament geforderte Regelung gilt seit Anfang Jahr.

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