Im Aargau sollen Fischereireviere zur Pacht ausgeschrieben werden

Nach 150 Jahren erhält der Kanton Aargau ein neues Fischereigesetz. Mit der Gesetzesrevision wollen Regierung und Parlament die Grundlage für „eine moderne und sachgerechte Fischerei“ schaffen. Die Verpachtung der staatlichen Fischereireviere wird neu geregelt.

Nach 150 Jahren erhält der Kanton Aargau ein neues Fischereigesetz. Mit der Gesetzesrevision wollen Regierung und Parlament die Grundlage für „eine moderne und sachgerechte Fischerei“ schaffen. Die Verpachtung der staatlichen Fischereireviere wird neu geregelt.

Der Grosse Rat hiess am Dienstag die Gesetzesrevision nach erster Beratung mit 124 zu Null Stimmen gut. Das Gesetz stelle sich „den heutigen Herausforderungen“, hiess es bei der SP. Die FDP sprach von einer „überfälligen Revision“.

Die Fischereireviere werden künftig nicht wie bisher bei einer öffentlichen Versteigerung an die höchstbietende Person vergeben. Neu wird das zuständige Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) den Pachtzins aufgrund einer ökologischen und fischereilichen Bewertung festsetzen.

Das Parlament will wie die Regierung, dass die Reviere öffentlich ausgeschrieben werden. Den Zuschlag sollen Pächter erhalten, die eine nachhaltige und ökologische Fischerei am besten gewährleisten. Die Pächter sollen auch die Jungfischerei fördern, mit der Region verbunden sein und eine wirksame Aufsicht gewährleisten.

Reviere sind bis 2017 verpachtet

Wenn mehrere Bewerbungen für das gleiche Revier vorliegen, so sollen die Bewerbenden angehört werden. Bei Weihern, Gewässern mit Fischaufzucht und beim Hallwilersee kann der Kanton die Pacht freihändig vergeben.

Bis zum Jahr 2017 sind die sogenannten Staatsfischenzen nach den bisherigen Kriterien verpachtet. Bei der nächsten Neuverpachtung sollen die geänderten Spielregeln gelten.

Der Bund schreibt 2009 einen sogenannten Sachkundenachweis vor. Damit wird sichergestellt, dass die Fischer über Fachkenntnisse verfügen. Mehr als 1000 Aargauer Fischer haben bislang eine entsprechende Ausbildung absolviert.

Das im Aargau geltende Fischereigesetz ist seit 1862 in Kraft und damit das drittälteste Gesetz im Kanton Aargau. Veränderungen in Gesellschaft und Umwelt sowie neue gesetzliche Bestimmungen auf Bundesebene machen gemäss Regierungsrat eine Revision des kantonalen Gesetzes nötig.

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