Nach 150 Jahren soll der Kanton Aargau ein neues Fischereigesetz erhalten. Mit der Gesetzesrevision will der Regierungsrat die Grundlage für „eine moderne und sachgerechte Fischerei“ schaffen. Die Verpachtung der staatlichen Fischereireviere soll neu geregelt werden.
Die Fischereireviere sollen nicht wie bisher bei einer öffentlichen Versteigerung an die höchstbietende Person vergeben werden, wie es in der am Mittwoch veröffentlichten Botschaft an das Parlament heisst.
Neu soll das zuständige Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) den Pachtzins aufgrund einer ökologischen und fischereilichen Bewertung festsetzen. Der Regierungsrat schlägt vor, die Reviere öffentlich auszuschreiben.
Den Zuschlag sollen Pächter erhalten, die eine nachhaltige und ökologische Fischerei am besten gewährleisten. Die Pächter sollen auch die Jungfischerei fördern, mit der Region verbunden sein und eine wirksame Aufsicht gewährleisten.
Reviere sind bis 2017 verpachtet
Wenn mehrere Bewerbungen für das gleiche Revier vorliegen, so sollen die Bewerbenden angehört werden. Bei Weihern, Gewässern mit Fischaufzucht und beim Hallwilersee will der Kanton die Pacht freihändig vergeben können.
Bis zum Jahr 2017 sind die sogenannten Staatsfischenzen nach den bisherigen Kriterien verpachtet. Bei der nächsten Neuverpachtung sollen die neuen Spielregeln gelten.
Der Bund schreibt 2009 einen sogenannten Sachkundenachweis vor. Damit wird sichergestellt, dass die Fischer über Fachkenntnisse verfügen. Mehr als 1000 Aargauer Fischer haben bislang eine entsprechende Ausbildung absolviert.
Das im Aargau geltende Fischereigesetz ist seit 1862 in Kraft und damit das drittälteste Gesetz im Kanton Aargau. Veränderungen in Gesellschaft und Umwelt sowie neue gesetzliche Bestimmungen auf Bundesebene machen gemäss Regierungsrat eine Revision des kantonalen Gesetzes nötig.