Im Aargau zeigen flankierende Massnahmen die gewünschte Wirkung

Im Kanton Aargau greift der Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Dieses Fazit haben der Regierungsrat, die Industrie- und Handelskammer sowie der Gewerkschaftsbund am Dienstag in Aarau gezogen. Verstösse würden im Kanton sanktioniert.

Im Kanton Aargau greift der Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Dieses Fazit haben der Regierungsrat, die Industrie- und Handelskammer sowie der Gewerkschaftsbund am Dienstag in Aarau gezogen. Verstösse würden im Kanton sanktioniert.

Man erlebe in der Praxis immer wieder, dass es aufgrund der Komplexität der Themen zu Missverständnissen in der Öffentlichkeit komme, sagte Regierungsrat Urs Hofmann (SP) vor den Medien. Oft würden die grossen Anstrengungen der kantonalen Vollzugsorgane gegen Lohnunterbietungen kaum wahrgenommen.

Im Aargau bestehe eine hohe Kontrolldichte, sagte Markus Rudin, Leiter des kantonalen Amtes für Migration und Integration (MIKA). Es werde eine wirkungsvolle Überprüfung der Lohn- und Arbeitsbedingungen bei Entsandten erzielt. Bei Aargauer Betrieben sei kein wiederholt missbräuchliches Lohndumping festgestellt worden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind sich fast einig

Verstösse würden im Aargau konsequent sanktioniert, sagte Kurt Emmenegger, Präsident des Aargauischen Gewerkschaftsbundes (AGB). Die flankierenden Massnahmen seien ein gutes, aber verbesserungswürdiges Instrument gegen Lohndumping.

Auch Peter Lüscher, Geschäftsleiter der Aargauischen Industrie- und Handelskammer (AIHK), betonte, die flankierenden Massnahmen würden greifen und hätten sich bewährt.

Es habe sich gezeigt, dass der aargauische Arbeitsmarkt von der Personenfreizügigkeit insgesamt nicht negativ beeinflusst werde. Missbräuchliche Lohnunterbietungen fänden höchstens in einzelnen Bereichen statt. Die AIHK stehe zu den flankierenden Massnahmen, halte einen weiteren Ausbau jedoch für nicht notwendig.

Lohnnachzahlungen erreicht

Das Amt für Migration und Integration sprach im vergangenen Jahr 101 Verwaltungsbussen und 375 informelle Mahnungen wegen Meldepflichtverstössen sowie 88 Verwaltungsbussen wegen Verstössen gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen aus.

Zwei Entsendebetrieben wurde wegen schwerwiegender Verstösse gegen verbindliche Mindestlöhne ein Dienstleistungsverbot für die Schweiz auferlegt. Bei Entsendebetriebe handelt es sich Firmen mit Sitz in der EU, die ihre Arbeitnehmer für höchstens 90 Tage pro Jahr zur Arbeit in die Schweiz schicken.

In Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag hat im Aargau die Tripartite Kommission (TPK) die Aufgabe, den Arbeitsmarkt zu beobachten sowie die orts- und branchenüblichen Löhne festzulegen. Der TPK gehören je vier stimmberechtigte Mitglieder der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und des Staates an. Präsident der TPK ist Regierungsrat Hofmann.

Mit 2’571 Personenkontrollen in 788 Betrieben übertraf der Aargau die mit dem Bund vereinbarten Kontrollvorgaben leicht. Bei 321 ausländischen Entsendebetrieben wurden 985 Arbeitnehmende überprüft.

Verständigungsverfahren zeigt Wirkung

Bei 104 ausländischen Betrieben wurde ein schriftliches Verständigungsverfahren wegen zu tiefen Löhnen durchgeführt. 93 Verfahren konnten in der Zwischenzeit abgeschlossen werden.

Die betroffenen Unternehmen überwiesen die geforderten Nachzahlungen für den Arbeitseinsatz im Kanton an die Arbeitnehmenden. Zehn Verständigungsverfahren scheiterten jedoch. Gemäss TPK sind die Unternehmen grundsätzlich bemüht sind, sich korrekt zu verhalten.

Die Beobachtung des Arbeitsmarktes bei Entsendebetrieben zeigte, dass vergleichsweise viele Löhne unter den üblichen Salären lägen. Im vergangenen Jahr lagen 28 Prozent der überprüften Entsandtenlöhne verschiedenster Branchen unter der Ortsüblichkeit, wie MIKA-Leiter Rudin sagte.

Die wichtigsten Gründe dafür seien das generell höhere Lohnniveau der Schweiz, die Unkenntnis der ausländischen Betriebe und in gewissen Fällen auch das Ausnützen tieferer eigener Löhne als Preisvorteil für die Offertstellung.

Die Betriebe seien jedoch grossmehrheitlich gewillt, die üblichen Schweizer Löhne einzuhalten. Dies zeigten die durchgeführten schriftlichen Verständigungsverfahren. Bis zu 90 Prozent der Betriebe würden die verlangten Lohnnachzahlungen leisten. 2013 seien nach dem Verständigungsverfahren nur noch vier Prozent der Löhne unter der Ortsüblichkeit gelegen.

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