Im Februar in Basel an der Urne: Grossrats-Quorum und Kaserne

Am 12. Februar 2017 stimmen die baselstädtischen Stimmberechtigten neben drei eidgenössischen Vorlagen auch über zwei kantonale ab: über eine Verfassungsänderung zur Streichung des Quorums bei der Wahl des Grossen Rates und über das Referendum zum Kasernen-Umbau.

Am 12. Februar 2017 stimmen die baselstädtischen Stimmberechtigten neben drei eidgenössischen Vorlagen auch über zwei kantonale ab: über eine Verfassungsänderung zur Streichung des Quorums bei der Wahl des Grossen Rates und über das Referendum zum Kasernen-Umbau.

Der Grosse Rat hatte im April 2016 das Wahlgesetz revidiert und dabei das erst per 2012 eingeführte Quorum per Mitte 2017 wieder abgeschafft. Dagegen wurde kein Referendum eingereicht; für den dazugehörigen Verfassungsartikel jedoch ist eine Volksabstimmung obligatorisch.

Konkret werden heute im Stadtkanton Parteien zur Sitzverteilung zugelassen, wenn sie vier Prozent der Stimmen in einem Wahlkreis erreichen – das gilt für jeden Kreis einzeln. Bei den Wahlen 2012 kam es deswegen zu Verschiebungen, und in der Folge überwies der Grosse Rat eine Motion für ein kantonsweites Quorum von 5 Prozent.

Die Regierung war wenig begeistert über eine neuerliche Änderung des Wahlgesetzes innert so kurzer Frist. Auch dem Grossen Rat selber fiel der Entscheid nicht leicht. Nach einer turbulenten Debatte gab das Parlament schliesslich die Idee der 5-Prozent-Wahlhürde auf und beschloss, das Quorum gleich ganz zu streichen.

Das 44,6-Millionen-Franken-Projekt zur Kasernen-Sanierung hatte der Grosse Rat im September gutgeheissen. Das umstrittene Projekt des Basler Architekturbüros Focketyn del Rio soll den Kasernen-Hauptbau unter anderem erdbebensicher und flexibel nutzbar machen. Dagegen ist ein bürgerliches Referendum zustande gekommen.

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