Im Kanton Solothurn dürfen auch künftig während der Nacht Leuchtreklamen sowie Schaufenster- und Gebäudebeleuchtungen eingeschaltet bleiben. Der Solothurner Kantonsrat lehnte am Dienstag mit 52 gegen 39 Stimmen einen Antrag der SP ab.
Der Vorstoss verlangte, dass Beleuchtungen zu Werbezwecken in der Nacht zwischen 01.00 und 05.00 Uhr abgeschaltet werden müssen. Die Ablehnung erfolgte gegen den Willen der Regierung. Sie wäre bereit gewesen, den Auftrag der SP-Fraktion umzusetzen.
In einer lebhaften Debatte bekämpften die Fraktionen von FDP und SVP die Vorlage. Entscheidend war, dass die CVP/glp/BDP/EVP-Fraktion sich nicht geschlossen, sondern nur mehrheitlich hinter den Auftrag stellte.
Die Befürworter eines Nachtverbots von Beleuchtungen zu Werbezwecken führten als Argumente vor allem die unnötigen Lichtemissionen, die Lichtverschmutzung und den Energieverschleiss an. Die Gegner sprachen von einem „massiven Eingriff in die Freiheit der Wirtschaft“, von Eigenverantwortung und einem unnötigen zusätzlichen Gesetz.