Im Offenverkauf wird bei rund jedem fünften Verkauf das Verpackungsmaterial mitgewogen, obwohl dies nicht so sein dürfte. Das Eidgenössische Institut für Metrologie (Metas) empfiehlt deshalb, beim Einkaufen die Waage im Blick zu behalten.
Das Gewicht des Verpackungsmaterials dürfe nicht zum Gewicht der eingekauften Ware geschlagen werden, schrieb das Metas am Freitag. Das Nettoprinzip gelte sowohl für bereits eingepackte Ware als auch für offen Verkauftes wie etwa Früchte, Gemüse, Fleisch und Käse.
Bei 438 Testkäufen von Fleischwaren, Molkereiprodukten und Süsswaren stellten die Kontrolleure im vergangenen Jahr in etwas mehr als jedem fünften Fall (21,7 Prozent) einen Verstoss gegen das Nettoprinzip fest. Bei Grossverteilern wurden 11,4 Prozent der Käufe beanstandet. Beim Gewerbe waren es mit 25,3 Prozent deutlich mehr.
Immerhin wurde laut Metas im Offenverkauf das Nettoprinzip besser eingehalten als noch zwei Jahre davor: Kontrollen im Jahr 2014 hätten nämlich noch in fast der Hälfte der Fälle (46 Prozent) Verstösse gegen das Nettoprinzip ergeben. Das Metas will weitere Kontrollen durchführen.
Den Kundinnen und Kunden rät das Institut, die Anzeige der Waage zu beachten, wenn sie Waren offen einkaufen. Waagen hätten in der Regel eine Tara-Funktion, die es erlaube, das zum Einpacken verwendete Material auszutarieren. Wird dies gemacht, zeigt die Anzeige «0» an, bevor die Ware auf die Waage gelegt wird.
Das Metas informiert mit dem Faltblatt «Netto verkaufen» über die Regelungen für den Offenverkauf. Es informiert auch über Ausnahmen vom Nettoprinzip, etwa für Waagen ohne Tara-Funktion oder für einzeln verpackte Pralinen oder Bonbons. Die Vorschrift des Nettoprinzips gilt seit 1. Januar 2013.
http://www.metas.ch/metas/de/home/gesmw/fertigpackungen/netto-verkaufen.html