Immer mehr AHV- und IV-Rentner sind auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen. Ende 2011 bezogen 287’000 Personen eine Ergänzungsleistung. Dies sind 10’500 Personen mehr als im Vorjahr, was einem Plus von 3,8 Prozent entspricht.
Der Bestand der Personen mit Ergänzungsleistungen sei im vergangenen Jahr etwas stärker gewachsen als in den letzten Jahren, schreibt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in der am Freitag veröffentlichten Statistik.
Ein wichtiger Grund dafür sei die Erhöhung der Vermögensfreibeträge, die für den Anspruch auf EL entscheidend sind. Ergänzungsleistungen werden an Personen mit einer AHV- oder IV-Rente ausgerichtet, wenn deren Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken kann.
Hoher Anteil bei IV-Rentnern
Bei den IV-Rentnern ist der Anteil der EL-Bezüger viel höher als bei den AHV-Rentnern. Im vergangenen Jahr stieg der Anteil der IV-Rentner, die EL beziehen, um 1,6 Prozentpunkte auf 40 Prozent. Bei den AHV-Rentnern liegt der Anteil der EL-Bezüger seit 10 Jahren bei rund 12 Prozent.
Ob ein IV-Rentner EL benötigt oder nicht, ist laut BSV stark vom Alter abhängig. Von den jungen Personen mit einer IV-Rente benötigen zwischen 60 und 70 Prozent eine EL. Bei den 50-Jährigen sind es 39 Prozent. Grund dafür ist, dass jüngere invalide Personen nicht oder nur kurz erwerbstätig waren und somit über kleine Renten verfügen.
Eine umgekehrte Tendenz zeigt sich in der Altersversicherung. Während von den neuen AHV-Rentnern nur 7 Prozent eine EL beanspruchen, sind es bei den 90-Jährigen 25 Prozent. Die EL-Quote steigt also mit dem Alter: Je älter, umso eher EL. Diese Tendenz hänge mit der steigenden Wahrscheinlichkeit eines Heimeintritts und den damit verbundenen Kosten zusammen, schreibt das BSV.
Kosten von rund 2 Milliarden
Insgesamt 179’100 AHV-Rentner und 108’500 IV-Rentner erhielten Ende 2011 eine EL. Bei den AHV-Rentnern waren dies 7600 mehr als im Vorjahr, bei den IV-Rentnern 2900.
Die Kosten für die existenzsichernden Ergänzungsleistungen betrugen im Jahr 2011 rund 2 Milliarden Franken, 2,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Diese Zunahme ist laut BSV einerseits auf die grössere Zahl der EL-Beziehenden zurückzuführen und andererseits auf die Erhöhung der Vermögensfreibeträge per 1. Januar 2011.
Die Vermögensfreibeträge waren nach fast zwanzig Jahren angehoben worden. Bei einer alleinstehenden Person wird nun ein Vermögen berücksichtigt, das 37’500 Franken übersteigt. Vorher galt ein Freibetrag von 25’000 Franken.