Immer mehr Stadionverbote gegen Gewälttäter

In der Saison 2014/2015 haben die Behörden gegen 241 gewaltbereite Fussball- und 141 Eishockeyfans Massnahmen verhängt, um diese von Sportstadien und deren Umfeld fernzuhalten. 

Basler Hooligans in Konfrontation mit Aarauer Hooligans und Fans nach dem Meisterschaftsspiel der Super League zwischen dem FC Aarau und dem FC Basel im Mai 2014 in Aarau (Archivbild). (Bild: sda)

In der Saison 2014/2015 haben die Behörden gegen 241 gewaltbereite Fussball- und 141 Eishockeyfans Massnahmen verhängt, um diese von Sportstadien und deren Umfeld fernzuhalten. 

1058 – so viele Menschen waren per Ende Juli von Stadionverboten betroffen. Der häufigste Grund dafür sind Verstösse gegen das Sprengstoffgesetz, also das Zünden von Pyros oder Böllern (413), gefolgt von Landfriedensbruch (389), Verletzung des Vermummungsverbotes (223) und Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (168). Das geht aus den am Freitag veröffentlichten Zahlen des Bundesamtes für Polizei (fedpol) hervor.

Seit Januar dieses Jahres nahm das fedpol 214 gewaltbereite Fussball- und Eishockeyfans neu in die Hooligan-Datenbank Hoogan auf. 148 Einträge wurden gelöscht. Insgesamt beinhaltete die Liste zuletzt 1535 Sportfans.

71 Prozent von ihnen haben einen Bezug zum Fussball, die anderen 29 Prozent wurden im Zusammenhang mit Eishockeyspielen auffällig. Über 80 Prozent der betroffenen Fans sind jünger als 30 Jahre, nur 14 der Registrierten sind Frauen. 65 Fans durften in der vergangenen Saison nicht an internationale Spiele reisen.

Datenbank seit 2007 in Betrieb

Das fedpol betreibt seit August 2007 das elektronische Informationssystem Hoogan. In der Datenbank werden Daten über Personen aufgenommen, die sich anlässlich von Sportveranstaltungen im In- und Ausland gewalttätig verhalten haben. Mit diesen Massnahmen sollen gewalttätige und gewaltbereite Fans von Sportstadien und deren Umgebung ferngehalten werden.

Konkret dürfen in Hoogan Informationen über Personen erfasst werden, gegen die Ausreisebeschränkungen, Massnahmen nach kantonalem Recht oder Stadionverbote verhängt worden sind. Die Zahl der erfassten Personen wird zwei Mal jährlich veröffentlicht; das nächste Mal Ende Januar 2016.

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