Nach jahrelangem Widerstand gehört die Sackgebühr bald auch in der Waadt als einem der letzten Kantone zum Alltag. Auf den 1. Januar 2013 wird sie vorerst in 200 von 326 Gemeinden eingeführt. Der Preis für einen 35 Liter Sack steigt einheitlich auf zwei Franken.
Die Frist sei kurz und das Ziel ambitiös, vor allem weil noch nicht alle politischen Hindernisse überwunden seien, hiess es am Dienstag an einer Medienkonferenz zum neuen Abfallkonzept. Aber es sei nun an der Zeit, dass jeder Verantwortung für seinen Abfall übernehmen könne, erklärte Roger Nicolas, Verwaltungsratspräsident der Valorsa, einer Vereinigung von 101 Gemeinden (180’000 Einwohner) im westlichen Kantonsteil, dem Vallée de Joux.
Das Konzept war von der Abfallkommission der Region Lausanne empfohlen worden. Grünes Licht gaben neben dem Vallée de Joux bisher 61 Gemeinden an der La Côte und 11 Gemeinden der Region Lausanne. Der gemeinsame Slogan lautet: „ein Sack, eine Farbe (vermutlich grau) und ein Preis für eine Region“.
Die Einführung der Sackgebühr in einem Grossteil des Waadtlandes kommt einer kleinen Revolution gleich. In der Romandie und im Tessin gab es gegen das Prinzip nämlich stets heftigen Widerstand. Viele Gemeinden finanzierten die Abfallbeseitigung einzig mit Steuern, weshalb es einen „Ghüder-Graben“ gab.
Im Wallis führt dieser gar mitten durch den Kanton. Während das deutschsprachige Oberwallis die Sackgebühr eingeführt hat, kennt das französischsprachige Unterwallis noch keine Abfallgebühren. Das gleiche gilt für den Kanton Genf. In Neuenburg wird die Sackgebühr ebenfalls auf den 1. Januar 2013 eingeführt.
Nach dem Verursacherprinzip
Das Bundesgericht hatte im letzten Sommer entschieden, dass die Sackgebühr schweizweit eingeführt werden muss. Denn mit einem System ohne Gebühren fehle jeder Ansporn, Abfall zu vermeiden und dies widerspreche dem schweizerischen Umweltschutzgesetz.
Gemäss dem Bundesgericht dürfen maximal 30 Prozent der Kosten für die Abfallbeseitigung mit Steuergeldern bezahlt werden. Den Rest muss der Verursacher berappen – ob durch eine Gebühr nach Gewicht oder via eine Sackgebühr, ist den Richtern einerlei.