Seine Immunität schützt den türkischen EU-Minister Egemen Bagis vor einem Strafverfahren im Kanton Zürich. In einem Interview hatte er Ende Januar den Genozid an Armeniern im Jahr 1915 geleugnet. Die Staatsanwaltschaft nahm daraufhin Vorermittlungen auf.
Mit einer „Nichtanhandnahme-Verfügung“ habe sie am 26. März das Verfahren erledigt, teilte die zuständige Staatsanwaltschaft I am Montag mit. Allerdings sei diese Verfügung noch nicht rechtskräftig. Sie „kann theoretisch noch angefochten werden“, sagte die zuständige Staatsanwältin Christine Braunschweig auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Nach Konsultation des eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten war laut Mitteilung klar: Egemen Bagis genoss als türkischer EU-Minister während seines ganzen Aufenthaltes in der Schweiz Immunität – also auch zum Zeitpunkt jener Äusserungen. Das war laut Braunschweig zu erwarten gewesen. In der Schweiz weilt Bagis ohnehin nicht mehr.
Bagis hatte am Weltwirtschaftsforum teilgenommen. Anschliessend besuchte er im Zürcher Kongresshaus das Konzert einer türkischen Sängerin.
Am Rande dieses Konzerts wurde der Politiker von einem türkischen Journalisten interviewt. Unter anderem kam die damals aktuelle Gesetzesdebatte in Frankreich zur Sprache: Die Leugnung des Genozids von 1915 an den Armeniern sollte strafbar werden. Bagis antwortete, diese „Ereignisse von 1915“ seien „kein Genozid“ gewesen. Der in Frankreich gefasste Beschluss sei nichtig.
Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung
Die auf Video aufgenommenen Äusserungen wurden von verschiedenen Medien verbreitet. Am 30. Januar ging bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung ein. Die Gesellschaft Schweiz-Armenien übergab der Staatsanwaltschaft entsprechende Zeitungsartikel.
Die Staatsanwaltschaft musste überprüfen, ob der Politiker gegen die Antirassismus-Strafnorm verstossen habe. Dies ist ein Offizialdelikt, das heisst, die Behörden müssen tätig werden, wenn sie Kenntnis davon erhalten. Nachdem aber die Immunität des türkischen EU-Ministers feststeht, münden die Vorermittlungen nun nicht in ein Strafverfahren.