Das Bundesgericht wird sich mit dem Streit um Werklohnzahlungen beim Bau des Zürcher Stadions Letzigrund befassen müssen. Implenia hat gegen ein Urteil des Zürcher Obergerichts eine Beschwerde erhoben, wie das Unternehmen am Montag mitteilte.
Die Frage der Haftung des Totalunternehmers für die Planung des Bauherrn sei nicht nur für Implenia, sondern für die ganze Totalunternehmerbranche von zentraler Bedeutung, begründet das Unternehmen den Gang nach Lausanne. Der Entscheid der höchsten Instanz soll Klarheit in dieser Frage schaffen.
Der jahrelange Streit zwischen der Stadt Zürich und dem Bauunternehmen Implenia dreht sich um knapp 1400 Änderungswünsche beim Bau des Letzigrund-Stadions. Diese verursachten Mehrkosten in der Höhe von über 20 Millionen Franken.
Die Zürcher Gerichte gaben dabei der Stadt Zürich Recht, welche das Stadion bestellt hatte. Fehler und Lücken in den städtischen Ausschreibungsunterlagen seien keine Berechtigung, im Nachhinein zusätzliche finanzielle Forderungen zu stellen, hielten das Bezirks- und das Obergericht fest. Es sei an Implenia gewesen, vorgängig die Ausschreibungsunterlagen für den Stadionbau genau zu prüfen.
In ihrer Mitteilung vom Montag schreibt Implenia, dass sie das bestellte Stadion einschliesslich aller von der Stadt gewünschten technischen und zeitlichen Änderungen gebaut habe. «Deshalb geht Implenia davon aus, dass die offenen Rechnungen von rund 20 Millionen Franken bezahlt werden.»