Im Kanton Aargau bleibt das Feuerverbot in den Wäldern und rundherum bestehen. Das Verbot ist gemäss Behörden notwendig, weil die Waldböden nach wie vor ausgetrocknet sind und die Brandgefahr gross ist.
Die Verbote werden erst nach ergiebigen Niederschlägen aufgehoben, wie das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Dienstag mitteilte.
Verboten sind das Entfachen von Feuer im Wald und offene Feuer mit weniger als 200 Metern Abstand vom Waldrand. Erlaubt ist im Aargau das Grillieren im Siedlungsgebiet.
Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt und des Kantonalen Führungsstabs (KFS) hatten am Montag die Lage erneut beraten.