Über Veranstaltungen auf Basler Allmend soll künftig das Parlament mittels Nutzungsplänen entscheiden, nicht die Regierung: Der Grosse Rat hat am Mittwoch das entsprechende neue „Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (NöRG) verabschiedet.
Schon heute erstellt die Verwaltung für bestimmte öffentliche Orte – etwa die zentralen grossen Plätze – sogenannte Bespielungspläne, die aufzeigen, wie und wie intensiv ein jeweiliger Ort von Privaten genutzt werden kann. Im NöRG wird dieses Planungsinstrument in Form des speziellen Nutzungsplans neu auch auf Gesetzesstufe verankert.
Die Regierung hätte gerne selber über die Nutzungspläne entschieden, doch auf Antrag der Bau- und Raumplanungskommission (BRK) beschloss das Parlament anders. Per Grossrats- statt Regierungsbeschluss würden Nutzungspläne transparenter und mit breiterer Legitimation beschlossen, hiess es. Ein CVP-Antrag im Sinne der Regierung blitzte klar ab.
Keine Parlamentsentscheide über einzelne Anlässe
So sind gegen einen Nutzungsplan künftig ein Referendum und eine Volksabstimmung möglich – wo im Übrigen auch Riehen über Plätze in Basel mit abstimmt. Gegenstand eines Plans sind Art und Intensität der Nutzung pro Ort, nicht einzelne Veranstaltungen. Eine Veranstaltung, die in den gültigen Plan-Rahmen passt, muss nicht mehr separat publiziert werden.
Vieldiskutierte Grossveranstaltungen würden nur etwa ein Dutzend im Jahr bewilligt, sagte Baudirektor Hans Peter Wessels. Insgesamt aber bewillige die Verwaltung heute jährlich rund 4500 Anlässe und erteile zudem 1500 Dauerbewilligungen. Er warnte den Rat vor Überreglementierung und Partikularinteressen.
Zweite gewichtige Neuerung des NöRG ist die so genannte Veranstalterbewilligung: Wer diese beantragt und erhält, darf selber Teilaufgaben an Dritte vergeben. Diese Delegation bringe eine gewisse Verantwortung, mahnte die LDP; die Praxis müsse man im Auge behalten.
Kaum Mehrheiten für Änderungen
Zu wenig geschützt sind für die CVP/EVP-Fraktion die Anwohner von Orten, wo Anlässe stattfinden. Ihr Antrag für einen entsprechenden Zusatzpassus scheiterte aber deutlich. Dagegen wurde argumentiert, ein bestehender Verfassungsparagraf dazu reiche und die Vorlage sei auch offen genug formuliert.
Eine teils giftige Diskussion entflammte über die politischen Rechte: Die SP monierte, diese seien ungenügend berücksichtigt, obwohl Politik auch auf der Strasse stattfinde. Sie beantragte einen Abschnitt zu streichen sowie einen zusätzlichen Paragraphen für Spontan-Demos und ähnliches. Der Grosse Rat lehnte beides ab.
Zudem hätten Teile der Gesellschaft – wie Randständige oder Jugendliche – kaum privaten Raum und bräuchten daher die Allmend, warnte die SP. Ihr Anliegen, jenen Paragraphen ganz zu streichen, der den so genannten schlichten Gemeingebrauch gegebenenfalls in öffentlichem Interesse einschränkt, wurde aber auch abgelehnt.
Keine Gebühren für Demos
Besser erging es einem SP-Antrag, für die Allmendnutzung für politische Kommunikationsgrundrechte wie Demonstrationen keine Gebühren zu erheben: Das kam mit 45 zu 40 Stimmen durch.
Erfolg hatte auch die FDP mit einem Antrag, den Zweck aus der Aufgaben-Liste der Nutzungspläne zu streichen; dies wurde mit 52 gegen 33 Stimmen gutgeheissen. Damit beschnitt allerdings das Parlament seine erst entstehenden Kompetenzen, weil es so nicht festschreiben kann, was idealerweise wo stattfinden sollte.
Die in einigen Voten vermisste Verordnung zum NöRG will Wessels erst anhand der Ratsdebatte ausarbeiten und sie dann noch in eine Vernehmlassung geben. Der Bedarf für ein neues Gesetz an sich war unbestritten. Für Wessels ist das Lesen im heutigen Allmendgesetz «fast schon wie ein Besuch im historischen Museum».
Ein SP-Antrag für eine zweite Lesung – mit Vorberatung durch die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission – wurde mit 47 gegen 31 Stimmen abgelehnt. Am Ende wurde das NöRG mit 77 zu 4 Stimmen deutlich beschlossen.