In Basel-Stadt richtet sich Autosteuer neu nach CO2-Ausstoss

Die Besteuerung von Motorfahrzeugen soll im Kanton Basel-Stadt erneut auf eine neue Grundlage gestellt werden. Bei Personenwagen soll sich die Höhe der Steuer künftig nach dem Leergewicht richten und danach, wie viel CO2 ein Auto pro Kilometer ausstösst.

Neu zählt, wie viel CO2 ein Auto pro Kilometer ausstösst.

(Bild: Hans-Jörg Walter )

Die Besteuerung von Motorfahrzeugen soll im Kanton Basel-Stadt erneut auf eine neue Grundlage gestellt werden. Bei Personenwagen soll sich die Höhe der Steuer künftig nach dem Leergewicht richten und danach, wie viel CO2 ein Auto pro Kilometer ausstösst.

Wer in Basel-Stadt ein umweltfreundliches Auto fährt, muss im kantonalen Vergleich tief in die Tasche greifen. 1155 Franken Motorfahrzeugsteuer bezahlen zum Beispiel Besitzer des Elektroautos «Tesla Modell S» in Basel jährlich – mehr als in jedem anderen Kanton, wie ein Vergleich des SRF-Konsumentenmagazins «Kassensturz» aufzeigt.

Im Baselbiet kostet dasselbe Modell jährlich 615 Franken. Der Grund: Bisher wurden Personenwagen im Stadtkanton nach ihrem Hubraum und ihrer Abgasnachbehandlungs-Technologie besteuert – eine Regelung, welche die SP per Motion ausgelöst und der Grosse Rat erst 2011 beschlossen hatte, um Motorfahrzeuge ökologischer zu besteuern. 

Neu soll sich bei Personenwagen die Höhe der Steuer künftig nach dem Leergewicht richten und danach, wie viel CO2 ein Auto pro Kilometer ausstösst. Dies teilte die Regierung am Dienstag mit. Dass nun das per Anfang 2013 eingeführte System schon wieder geändert werden soll, geht ebenfalls auf eine SP-Motion zurück.

Dominique König-Lüdin, die den Vorstoss 2014 eingereicht hatte, befand die Neugestaltung der Motorfahrzeugsteuern als unbefriedigend, weil das damit verbundene Bonus/Malus-System nur nachrangig mit der Höhe der CO2-Emissionen verknüpft sei.

Nur für Personenwagen

Vor zwei Jahren überwies das Parlament die Motion an die Regierung zur Stellungnahme. Gegen den Willen der Regierung beauftragte der Grosse Rat diese darauf im November mit einer Teilrevision des Motorfahrzeugsteuer-Gesetzes.

Überwiesen wurde die Motion deutlich mit 54 gegen 24 Stimmen. Sie verlangte, dass bei den Bonus/Malus-Elementen auf die verzerrenden Euronormen verzichtet wird und für Rabatte oder Zuschläge einzig die gesetzlichen CO2-Emissionen massgeblich sind.

Gelten soll die Neuregelung, die nun noch vom Grossen Rat abgesegnet werden muss, vorerst ausschliesslich für Personenwagen. Damit habe sich in der Vernehmlassung eine grosse Mehrheit einverstanden erklärt, hielt die Regierung in ihrem Communiqué fest.

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