Die deutschen Bundesländer haben sich auf eine bundesweit einheitliche Erhöhung der Leistungen für Asylbewerber geeinigt. Die Länder reagierten damit auf ein Urteil des Verfassungsgerichtes.
Alleinstehende oder alleinerziehende Erwachsene unter den Asylbewerbern sollen künftig 346 Euro (415 Franken) pro Monat statt bisher knapp 225 Euro (270 Franken) erhalten, teilte die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Irene Alt am Dienstag in Mainz mit.
Jugendliche über 15 Jahre sollen 271 Euro (325 Franken) bekommen statt bisher knapp 200 Euro (240 Franken). Die Sätze orientierten sich an den Hartz-IV-Leistungen für Langzeit-Arbeitlose.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli entschieden, dass Asylbewerber mehr Geld bekommen müssen. Flüchtlinge und andere Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht müssen nach der Übergangsregelung etwa so viel Geld bekommen wie Empfänger von Hartz IV oder Sozialhilfe.
Ministerin Alt nannte es „skandalös“, dass die deutsche Regierung bisher keine gesetzliche Regelung für die künftige Höhe der Leistungen gefunden habe. Dies sei der ausdrückliche Auftrag des Bundesverfassungsgerichts gewesen. Der Bund habe die Sätze seit 1993 nicht geändert.