In Deutschland soll es künftig keine Ehen von Kindern und Jugendlichen mehr geben: Der deutsche Bundestag beschloss in der Nacht zum Freitag ein Heiratsverbot für Jugendliche. Die Neuregelung sieht auch die Aufhebung von bestehenden Kinderehen vor.
Das Gesetz zum Verbot von Kinderehen sieht die Heraufsetzung der Ehemündigkeit auf 18 Jahre vor. Bisher können Ehen eingegangen werden, wenn ein Partner mindestens 16 Jahre alt ist und ein Familiengericht zugestimmt hat.
Nach dem neuen Gesetz sollen bereits bestehende Ehen unwirksam sein, wenn einer der Partner noch keine 16 Jahre alt ist. Dann ist auch keine Aufhebung erforderlich. Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregierung auf die steigende Zahl verheirateter minderjähriger Flüchtlinge, die nach Deutschland gekommen sind.
Im vergangenen Jahr wurde die Zahl von 1475 im Ausland geschlossenen Ehen mit minderjährigen Partnern genannt, darunter 361 mit Kindern unter 14 Jahren. Familiengerichte liessen zudem jährlich noch rund 100 Ehen in Deutschland mit einem unter 18-jährigen Partner zu.
Majestäten einfacher beleidigen
Gleichzeitig entschied der deutsche Bundestag in weiteren Angelegenheiten. So wird das umstrittene Gesetz zur Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter bald der Vergangenheit angehören: Der Bundestag beschloss in der Nacht zum Freitag die Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 103 zum 1. Januar 2018. Dieser war wegen des Falls des TV-Moderators Jan Böhmermann in die Schlagzeilen geraten.
Böhmermann hatte ein Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gefasst, dieser stellte daraufhin Strafanzeige gegen Böhmermann.
Schwarze Liste für Firmen
Und obendrein beschlossen die Parlamentariern noch eine wichtige Änderung. Korrupte und betrügerische Unternehmen landen in Deutschland künftig auf einer «Schwarzen Liste» beim deutschen Bundeskartellamt. Dort sollen Firmen aufgeführt werden, bei denen es «gravierende Rechtsverstösse» wie Bestechung, Geldwäsche oder Steuerhinterziehung gab.
Der öffentlichen Hand soll es damit erleichtert werden, die betroffenen Firmen von öffentlichen Aufträgen auszuschliessen. In Zukunft sind öffentliche Einrichtungen in Deutschland dazu verpflichtet, ab einem Auftragswert von 30’000 Euro beim Register nachzufragen, ob das Unternehmen dort gelistet ist.