Rund 40 Mal pro Tag hat die Polizei 2015 wegen häuslicher Gewalt eingreifen müssen. Die Täter sind meist Männer, die meisten Opfer sind Frauen. Involviert sind sehr oft auch Kinder: als Gewaltopfer oder als Zeugen.
Wie an einer Fachkonferenz des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) vom Dienstag in Bern bekanntgegeben wurde, intervenierte in der Schweiz die Polizei im vergangenen Jahr über 14’000 Mal wegen häuslicher Gewalt. Dabei wurden 9195 Beschuldigte registriert, vier von fünf waren Männer.
Drei Viertel der Opfer von häuslicher Gewalt waren Frauen. 13 Prozent der Betroffenen waren zudem minderjährig. 2015 wurden gemäss den Angaben 36 Menschen getötet, davon waren acht Kinder im Vorschulalter.
In 50 bis 60 Prozent der polizeilichen Interventionen waren Kinder anwesend. Etwa 40 Prozent davon waren jünger als sieben Jahre. Allein im Kanton Bern mussten 2015 in 15 Prozent der Fälle minderjährige Kinder extern untergebracht werden.
An der Fachkonferenz wurde auch darauf hingewiesen, dass die Rückfallquote bei häuslicher Gewalt sehr hoch ist. Statistisch gesehen wird jede zweite gewaltausübende Person erneut im häuslichen Bereich gewalttätig.
1500 Täter nahmen Beratung in Anspruch
Vor dem Hintergrund dieser Zahlen hat sich die Fachkonferenz mit der Frage befasst, wie Täterinnen und Täter effektiver zur Verantwortung gezogen werden können. So verfügen 25 Kantone über Beratungsangebote für Frauen und Männer. Die beiden Kantone Luzern und Wallis kennen sogar eine Pflichtberatung im Fall von häuslicher Gewalt.
Der Fachverband Gewaltberatung Schweiz (FVGS) schätzt, dass im selben Jahr rund 1500 gewaltausübende Menschen ein Beratungsangebot in Anspruch genommen haben.
«Täter und Täterinnen müssen sich mit ihrem gewalttätigen Verhalten auseinandersetzen», wird EBG-Direktorin Sylvie Durrer in einer Mitteilung zitiert. Nur so könnten Opfer häuslicher Gewalt und Kinder, die in gewaltbelasteten Familien aufwüchsen, nachhaltig geschützt werden.
In der Praxis habe sich die proaktive Ansprache bewährt. Dabei leite die Polizei Kontaktdaten des Täters oder der Täterin an eine spezialisierte Beratungsstelle weiter, die dann die betroffenen Personen kontaktierte und zu einer Beratung auffordere.