In Mellingen AG entsteht kantonale Asyl-Grossunterkunft

In ehemaligen Saisonnierbaracken in Mellingen AG will der Kanton Aargau zwischen 60 und 90 Asylbewerber unterbringen. Der Gemeinderat sieht sich vom Vorgehen des Kantons überrumpelt und verlangt eine Baubewilligung. Der Kanton meint, dass keine Baubewilligung notwendig ist.

In ehemaligen Saisonnierbaracken in Mellingen AG will der Kanton Aargau zwischen 60 und 90 Asylbewerber unterbringen. Der Gemeinderat sieht sich vom Vorgehen des Kantons überrumpelt und verlangt eine Baubewilligung. Der Kanton meint, dass keine Baubewilligung notwendig ist.

Zum ersten Kontakt zwischen dem Gemeinderat und den kantonalen Stellen war es im Sommer gekommen. Der Gemeinderat Mellingen habe nach einem gemeinsamen Augenschein den Kanton aufgefordert, für die Nutzung der seit zehn Jahren leerstehenden Unterkünfte ein Baugesuch einzureichen, sagte der Mellinger Gemeindeammann Bruno Gretener (FDP) am Freitag auf Anfrage zu einem Bericht der Lokalzeitung «Reussbote».

Ende September habe man dem Gemeinderat dann von kantonaler Seite bei einer weiteren Sitzung ultimativ eröffnet, dass kein Baugesuch notwendig sei. Noch am selben Nachmittag seien die ersten acht Asylbewerber in der Unterkunft im Gewerbe- und Industriegebiet «Gheid» einquartiert worden.

Gültige Baubewilligung für das Areal vorhanden

Der Gemeinderat Mellingen habe mehrere Gründe, warum ein Baugesuch notwendig sei, meint Gretener. Schon die Unterbringung von Saisonniers in den Gebäuden sei früher nur mit einer Ausnahmebewilligung möglich gewesen.

Zudem bestehe für das Gelände eine rechtskräftige Baubewilligung für einen Gewerbepark. Erste Abbrucharbeiten seien bereits ausgeführt worden, damit die Baubewilligung nicht verfalle.

Er kenne auch das Bundesgerichtsurteil bezüglich Aarburg, wo der Kanton in einer bestehenden Wohnliegenschaft Asylsuchende unterbringen wollte, sagte Gretener. Das Bundesgericht entschied Ende letzten Jahres, dass es dazu keine Umnutzungsbewilligung brauche.

Für Mellingen träfen diese Gründe nicht zu, meint Gretener. Ob die Gemeinde juristisch gegen den Kanton vorgeht, steht noch nicht fest. Der Gemeinderat werde nach den Herbstferien abklären, welche Möglichkeiten dazu offenstehen.

Kanton: Laut Rechtsgutachten keine Bewilligung notwendig

Der Kanton habe bezüglich der Baubewilligungspflicht ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, welches zum Schluss komme, dass keine Bewilligungspflicht vorliege. Dies teilte das Aargauische Departement Gesundheit und Soziales (DGS) auf Anfrage mit.

Das DGS hat die Liegenschaft in Mellingen zur Nutzung als kantonale Asylunterkunft angemietet. In den bestehenden zwei Gebäuden sollen 60 bis maximal 90 allein reisende Männer untergebracht werden. Gemeinderat und Anwohner seien vorgängig über die geplante Nutzung informiert worden, heisst es beim DGS weiter.

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