In Wallbach AG am Rhein darf ein Hafen für Motor- und Ruderboote gebaut werden. Dies hat das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau im Streit zwischen der Gemeinde Wallbach und dem Bootsverein entschieden. Die Gemeinde akzeptiert den Entscheid und wird ihn nicht weiterziehen.
Das Verwaltungsgericht ist die zweite Instanz, die den Standort Brütschengasse als zulässig erachtet. Zuvor hatte schon die Aargauer Regierung einen negativen Entscheid des Gemeinderates gekippt und den Bootsfreunden Recht gegeben. Dies teilte die Gemeinde Wallbach am Mittwoch mit.
Den Gang durch die Instanzen begründete der Gemeinderat Wallbach mit der Tatsache, dass der Standort die Interessen eines ganzen Dorfes berühre. In der Tat: Der geplante Bootssteg mit seinen zwanzig bis dreissig Anlegeplätzen käme parallel zur dicht bewohnten Uferpromenade des Dorfes zu liegen.
Baubewilligung reicht
Wie das Verwaltungsgericht nun entschieden hat, braucht es für den Bootssteg keine Sondernutzungsplanung, da es sich nur um eine kleine Anlage mit fast ausschliesslich fest vermieteten Bootsplätzen handle. Der Hafen sei zudem nicht auf Gästeverkehr ausgerichtet und umfasse keine Ver- und Entsorgungseinrichtungen.
Für den Bau braucht es laut Verwaltungsgerichtsentscheid lediglich eine Baubewilligung und eine Ausnahmebewilligung gemäss Rheinuferschutzdekret. Der Bootsverein will nun an einer Mitgliederversammlung über das weitere Vorgehen entscheiden.
Gemäss Bootsverein-Präsident Christian Kaufmann ist ein Bedürfnis für Bootsanlageplätze in Wallbach vorhanden. Im Hafen sollen kleine Motor- und Ruderboote einen Standplatz bekommen. Wie viele Plätze gebaut werden, ist noch offen. Auf einem provisorischen Plan wurden 28 permanente Anlegestellen eingezeichnet.