In Zürcher Gemeinden sind neu Zonen für günstiges Wohnen möglich

Die Zürcher Gemeinden können künftig auf ihrem Gebiet einen Mindestanteil an günstigen Wohnungen vorschreiben. Die Stimmberechtigten haben eine entsprechende Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) mit 58,4 Prozent gutgeheissen.

Zürcher Gemeinden können günstiges Wohnen fördern (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Zürcher Gemeinden können künftig auf ihrem Gebiet einen Mindestanteil an günstigen Wohnungen vorschreiben. Die Stimmberechtigten haben eine entsprechende Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) mit 58,4 Prozent gutgeheissen.

216’094 Stimmberechtigte stellten sich hinter die Vorlage, 154’006 lehnten sie ab. Die Stimmbeteiligung lag bei 43,4 Prozent.

Die Gemeinden erhalten damit mehr Handlungsspielraum, um den Bau günstiger Wohnungen zu fördern. Konkret können Gemeinden bei Auf- und Einzonungen neu einen Mindestanteil für preisgünstiges Wohnen festlegen. Dort gelten bestimmte Auflagen: Vermietung nach dem Prinzip der Kostenmiete und Belegungsvorschriften.

Bei der Vorlage «Ja zur Förderung des preisgünstigen Wohnraums» handelt es sich um den moderateren Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative der SP, den der Zürcher Kantonsrat knapp unterstützt hatte.

Die Gegner aus den Reihen der SVP, FDP, BDP und EDU sowie Immobilienbranche und Handelskammer hatten sich grundsätzlich gegen die Gesetzesänderung ausgesprochen, auch wenn es sich dabei um eine «Kann»-Vorschrift handelt. Ihrer Meinung nach schreckt die Regulierung Investoren ab und hemmt den Wohnungsbau.

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