In Zürich können Bodycams bei Personenkontrollen eingesetzt werden

Die Zürcher Stadtpolizei setzt im kommenden Jahr bei Personenkontrollen, die zu eskalieren drohen, versuchsweise Bodycams ein. Der Stadtrat hat für den Pilotversuch ein entsprechendes Reglement erlassen. Dieses tritt am 1. Februar 2017 in Kraft.

Noch ist erst eine Puppe der Zürcher Stadtpolizei mit einer Bodycam ausgerüstet. Im kommenden Jahr soll dann ein Pilotversuch mit acht Kameras starten. (Bild: sda)

Die Zürcher Stadtpolizei setzt im kommenden Jahr bei Personenkontrollen, die zu eskalieren drohen, versuchsweise Bodycams ein. Der Stadtrat hat für den Pilotversuch ein entsprechendes Reglement erlassen. Dieses tritt am 1. Februar 2017 in Kraft.

Bei Bodycams handelt es sich um kleine Kameras, welche direkt an der Uniform des Polizisten angebracht sind. Bei Bedarf kann die Kamera eingeschaltet werden. Der Betroffene muss darauf hingewiesen werden. Auch er kann das Einschalten verlangen – ausser bei «offensichtlichem Missbrauch», wie es im Reglement heisst.

Eingesetzt werden insgesamt acht Kameras in vier Kommissariaten. Am Versuch teilnehmen werden Mitarbeitende der Kommissariate City, Aussersihl, Industrie sowie ein Sonderkommissariat.

Geprüft werden zwei unterschiedliche Kameratypen, wie die Verantwortlichen am Dienstag vor den Medien in Zürich ausführten. Die Aufnahmen werden nach 100 Tagen automatisch gelöscht – es sei denn, sie werden für ein Verfahren benötigt.

Nicht eingesetzt werden die Kameras an Grossveranstaltungen. Man habe sich bewusst für den überschaubaren Rahmen der Personenkontrolle im öffentlichen Raum entschieden, sagte Daniel Blumer, Kommandant der Stadtpolizei Zürich.

Kamera hat «ordnende Wirkung»

Durch den Einsatz der Kamera soll vor allem eine Deeskalation der Situation erreicht werden, sagte Blumer weiter. Dies sei das oberste Ziel. Erfahrungen im Ausland hätten gezeigt, dass die Kamera eine «ordnende Wirkung» habe. Auch dient sie der Beweismittelsicherung.

Um die Diskussion um den Einsatz der Bodycams zu versachlichen, wird der Pilotversuch wissenschaftlich begleitet und ausgewertet, wie Sicherheitsvorstand Richard Wolff (AL) ausführte. Notwendig sind mindestens 200 gefilmte Einsätze. Ergänzt werden die städtischen Daten auch mit Material der Transportpolizei der SBB.

Die Stadtpolizei legt dem Stadtrat und dem Datenschutzbeauftragten spätestens innerhalb von zwei Jahren nach Beginn des Pilotversuchs einen Evaluationsbericht vor. Gestützt darauf entscheidet der Stadtrat über Fortführung oder Einstellung.

Die Datenbearbeitung wird in jedem Fall abgebrochen, wenn das Parlament innerhalb von vier Jahren nach Beginn des Pilotversuchs keine Rechtsgrundlage erlassen hat.

Die Bodycams bilden nur einen Teil des Projekts «PiuS» (Polizeiarbeit in urbanen Spannungsfeldern), das Sicherheitsvorstand Wolff und Polizeikommandant Blumer ins Leben gerufen haben. Weitere Teile sind beispielsweise die Überprüfung von Beschwerdemöglichkeiten gegen die Stadtpolizei sowie die Analyse von Ausmass und Ursachen der Übergriffe auf Polizeiangehörige.

Zürich ist nicht die erste Schweizer Stadt, die Bodycams testet. Neu ist jedoch die Schaffung einer rechtlichen Grundlage, welche auch Fragen des Datenschutzes regelt. Durch die wissenschaftliche Begleitung erhalten die Resultate des Pilotversuchs auch mehr Gewicht.

Nächster Artikel