Der neue eidgenössische Datenschützer heisst Adrian Lobsiger. Die Vereinigte Bundesversammlung hat die Wahl des 56-Jährigen am Mittwoch diskussionslos bestätigt. Als seine erste Aufgabe sieht er die Revision des Datenschutzgesetzes.
Lobsiger erhielt 139 von 198 gültigen Stimmen. 54 Parlamentsmitglieder stimmten gegen den Kandidaten, 5 legten den Wahlzettel leer ein. Die über 50 Gegenstimmen erachtet Lobsiger in einer Demokratie nicht als problematisch, wie er nach der Wahl vor den Medien sagte.
Der Bundesrat hatte Lobsiger im vergangenen November als Nachfolger von Hanspeter Thür vorgeschlagen, der Ende letzten Jahres nach 14 Jahren aus dem Amt ausgeschieden ist.
Von seinem Vorgänger will sich Lobsiger nicht abgrenzen: «Die Herausforderungen haben sich verändert, nicht aber die Aufgabe», sagte er nach der Wahl vor Medienvertretern in Bern. Es müssten nun Fragen zur sich vollziehenden industriellen Revolution 4.0 geklärt werden.
Revision des Datenschutzgesetzes
Zudem muss sich der neue Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) sogleich bei der Revision des Datenschutzgesetzes an die Arbeit machen. «Wir müssen Standards schaffen, die mit jenen der EU kompatibel sind. Zudem muss auch in der Beziehung mit den USA eine klare Rechtssicherheit geschaffen werden.» Das Gesetz solle zudem technologieneutral werden.
Bisher war Lobsiger stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Polizei (fedpol). Der Bundesrat verwies auf seine Erfahrung mit Datenschutzfragen.
Als Chef des Dienstes für Recht und Datenschutz trage er dazu bei, dass die Personendaten in den Informationssystemen des Bundesamtes namentlich auch im Verkehr mit in- und ausländischen Behörden rechtskonform bearbeitet würden. Der promovierte Jurist habe sich aber auch wissenschaftlich mit den öffentlich-rechtlichen Aspekten des Datenschutzes auseinandergesetzt.
Vom Datensammler zum Datenschützer
Aus dem Parlament waren im Vorfeld Zweifel an der Eignung Lobsigers laut geworden. Als Vertreter der Strafverfolgung habe er ein Interesse daran gehabt, möglichst viele Daten zu sammeln, monierten die Kritiker. Die Wahl eines «Polizisten» in das Amt könnte den Datenschutz schwächen.
«Klar ist es eine neue Rolle für mich als Gesicht und Stimme des Datenschutzes», sagte er zur Kritik. Beim Fedpol sei er jedoch mit Projekten wie dem SwissPass der SBB oder der elektronischen Identitätskarte betraut gewesen. Diese Erfahrung helfe ihm bei seinem neuen Job. Es sei jetzt an ihm, zu zeigen, dass die Sorge unberechtigt war.
Andere wiederum hätten sich einen Kandidaten gewünscht, welcher der Wirtschaft näher steht – vor allem jener Wirtschaft, die sich auf das Speichern von Daten spezialisiert hat. Alternative Kandidaten standen jedoch nicht zur Wahl: Die Vereinigte Bundesversammlung konnte die Wahl Lobsigers lediglich gutheissen oder ablehnen.
Der Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte wird für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Administrativ ist er der Bundeskanzlei angeschlossen, doch übt der EDÖB seine Funktion unabhängig und ohne Weisung einer Behörde aus.
Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität
Lobsiger ist 1992 in die Bundesverwaltung eingetreten. Zunächst war er für das Bundesamt für Justiz im Bereich des Internationalen Privatrechts tätig. 1995 wechselte er ins fedpol.
Daneben wirkte er von 2001 bis 2005 an der Hochschule Luzern als Gründer und Leiter des Nachdiplomstudienganges zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität sowie des Kompetenzzentrums Forensik und Wirtschaftskriminalistik. Lobsiger ist verheiratet und Vater von zwei erwachsenen Töchtern.