Gegen den Informationschef der Walliser Kantonspolizei, Jean-Marie Bornet, ist wegen der Veröffentlichung des Überwachungsvideos zum belgischen Busunglück bei Siders VS Strafanzeige eingereicht worden. Ihm wird Verletzung des Amtsgeheimnisses vorgeworfen.
Der Walliser Generalstaatsanwalt Jean-Pierre Gross bestätigte am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda entsprechende Informationen des Westschweizer Radios und Fernsehens RTS. Die Verletzung des Amtsgeheimnisses sei ein Offizialdelikt.
Ein belgischer Reisecar war am 13. März 2012 im Tunnel der Autobahn A9 nahe Siders frontal in die Wand einer Nothalte-Nische geprallt. Dabei verloren 22 Kinder und 6 Erwachsene ihr Leben. Weitere 24 Kinder wurden teils schwer verletzt.
Die Walliser Kantonspolizei reagierte letzten Montag mit der Veröffentlichung eines Videos zur Rettungsaktion auf Vorwürfe aus Belgien, der Einsatz sei zu langsam gewesen. Seither ist ein Streit darüber entbrannt, wann die ersten Helfer vor Ort waren.
Die Walliser Regierungspräsidentin Esther Waeber-Kalbermatten kritisierte die Veröffentlichung des Videos. Sie kündigte Konsequenzen an.
Waeber-Kalbermatten, deren Departement für die Polizei zuständig ist, habe Massnahmen getroffen, um die Veröffentlichung von derartigen Aufnahmen zu verbieten, teilte die Kantonspolizei unterdessen mit. Ausserdem würden die Kommunikationsverfahren analysiert.
Sowohl der leitende Staatsanwalt Olivier Elsig als auch der stellvertretende Polizeikommandant Robert Steiner distanzierten sich vom Informationschef und betonten, sie hätten nichts von der Veröffentlichung der Videoaufnahmen gewusst.