Nach der Veröffentlichung eines Videos zum Busunglück bei Siders VS hat der Informationschef der Walliser Kantonspolizei den Vorwurf der Amtspflichtverletzung zurückgewiesen. Gegen Jean-Marie Bornet war am vergangenen Freitag Strafanzeige eingereicht worden.
Bornet sei der Ansicht, im Rahmen seiner Befugnis als Informationschef und nach den Regeln gehandelt zu haben. Dies teilte dessen Anwalt Michel Ducrot mit. Bornet bestreite, dass er je seine Funktionspflichten verletzt habe.
Der Infochef habe am Dienstag beim Staatsrat beantragt, im Rahmen dieses Verfahrens von der Geheimnispflicht entbunden zu werden, um seine Verfahrensinteressen ausreichend wahren zu können. Bei der Staatsanwaltschaft habe er eine Kopie der Strafakte beantragt.
Der Anwalt hielt fest, dass Bornet weder vorläufig des Dienstes enthoben, noch eine Verwaltungsmassnahme gegen ihn ergriffen worden sei. Er sei nach wie vor als Informationschef der Walliser Kantonspolizei tätig. Zurzeit nehme Bornet nicht Stellung zur Strafanzeige, heisst es im einseitigen Dokument des Anwalts.
Aufnahmen vom Rettungseinsatz
Das Video zeigt Auszüge einer Überwachungskamera zum Rettungseinsatz nach dem tragischen Busunglück in Siders. Es wurde am 28. Januar als Reaktion auf Vorwürfe aus Belgien veröffentlicht, dass der Rettungseinsatz zu langsam gewesen sein.
Beim Unfall am 13. März 2012 im Tunnel der Autobahn A9 bei Siders hatten 22 Kinder und 6 Erwachsene ihr Leben verloren. Ein belgischer Reisecar war frontal in eine Nothalte-Nische des Tunnels geprallt.
Streit um Veröffentlichung
Um die Veröffentlichung entbrannte ein Streit. So wurde das Video von Regierungspräsidentin Esther Waeber-Kalbermatten (SP) kritisiert.
Sowohl der leitende Staatsanwalt Olivier Elsig als auch der interimistische Polizeikommandant Robert Steiner distanzierten sich von Bornet und gaben an, nichts von der Veröffentlichung gewusst zu haben.