Initiative der Baselbieter FDP für Vorschulkinder-Tagesbetreuung

Die Baselbieter FDP will mehr familienergänzende Tagesbetreuung von Vorschulkindern. Ihre am Dienstag präsentierte formulierte Initiative – als Gegenvorschlag zur Abstimmung vom März gedacht – setzt auf einkommensabhängige Beiträge der Gemeinden an die Eltern.

Die Baselbieter FDP will mehr familienergänzende Tagesbetreuung von Vorschulkindern. Ihre am Dienstag präsentierte formulierte Initiative – als Gegenvorschlag zur Abstimmung vom März gedacht – setzt auf einkommensabhängige Beiträge der Gemeinden an die Eltern.

Wie die im Dezember vom Landrat verabschiedete Vorlage verlangt die FDP ein Gesetz für die familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich. Bei den Betreuungsgutscheinen will die FDP aber Vieles den Einwohnergemeinden überlassen: Diese sollen ein Reglement für die Bemessung der Beitragshöhe erlassen.

Die Beiträge sollen direkt an anerkannte Kindertagesstätten oder Tagesfamilien fliessen, auch in einem Nachbarkanton. Im Visier sind Kinder ab drei Monaten, die noch nicht den Kindergarten besuchen. Profitieren sollen Erziehungsberechtigte, die dank den Beiträgen arbeiten, sich weiterbilden oder sich wieder eingliedern lassen können.

Indirekter Gegenvorschlag

Die FDP-Initiative ist als indirekter Gegenvorschlag gedacht zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich, über das schon am kommenden 11. März im Baselbiet abgestimmt wird. Der Urnengang wurde nötig, weil die Vorlage im Dezember im Landrat mit 50 zu 37 Stimmen nicht deutlich genug beschlossen wurde.

Die FDP will laut Interimspräsidentin Christine Pezzetta eine rasche Lösung, aber eine offenere, und weniger bürokratische und günstigere als die Abstimmungsvorlage. Die Partei sieht sonst die Gemeinden bevormundet, besonders jene, die bereits Kinderbetreuung anbieten – zu strenge Vorgaben könnten bewährte Angebote gefährden.

Im Gegensatz zur Vorlage enthält die Initiative denn auch keine Franken-Beträge und Beitrags-Bemessungs-Vorgaben. Das will sie der Verordnung und so der Regierung überlassen. Die Initiative verzichtet auch auf die im Landrat umstrittene 30-Prozent-Beteiligung des Kantons an den Gemeindebeiträgen.

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