In den beiden Basel sollen Menschen mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen das Recht auf Zugang zu allen Lebensbereichen haben. Erreicht werden soll dieses Ziel mit einer kantonalen Verfassungsinitiative, die nun in Basel-Stadt und in Baselland lanciert wird.
Getragen wird die am Freitag vorgestellte Initiative «Für eine kantonale Behindertengleichstellung» vom Behindertenforum der Region Basel. Dieses sieht in der Gleichstellung eine Generationenaufgabe, für deren Erfüllung es eine kantonale Verfassungsgrundlage brauche. In den Kantonen Zürich, Genf oder Freiburg bestehe eine solche schon, halten die Initianten fest.
Die Kantone seien in vielen Lebensbereichen nicht oder nur beschränkt ans Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes gebunden. Deshalb soll in den beiden Basel mit einer Verfassungsänderung dafür gesorgt werden, dass es mit der Gleichstellung vorwärts geht. Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen von Behinderten sollen in der kantonalen Gesetzgebung verankert werden.
Für die Verfassungen der beiden Basel sieht die Initiative einen gleichlautenden neuen Artikel vor. Festgeschrieben wird darin, dass Behinderte Zugang zu Arbeit, Bildung, Freizeit, Kommunikation, Mobilität und Wohnen haben müssen. Ebenso müssen ihnen Bauten, Anlagen, Einrichten und öffentlich angebotene Leistungen offenstehen.
Das Volksbegehren lasse die «Bäume der Anliegen und Bedürfnisse» indes nicht einfach in den Himmel wachsen, halten die Initianten fest. Vielmehr hänge der Rechtsanspruch von der wirtschaftlichen Zumutbarkeit ab. Bei der Kostenbetrachtung dürfe aber jeweils nicht vergessen werden, dass von Fortschritten und Erleichterungen weit mehr Menschen profitieren als die Behinderten selbst.