Eine knappe Mehrheit der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission des Basler Grossen Rats unterstützt die Volksinitiative für kostenslose Mietverfahren. Sie stellt sich damit gegen die Regierung, die das Begehren ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen hatte.
Die formulierte Initiative „Gebührenfreies und faires Mietverfahren für alle“ war 2011 mit 3111 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Sie will, dass Verfahren vor der Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten und der Weiterzug an die Gerichte nicht mit Gerichtskosten oder Auslagen belastet werden.
Die grossrätliche Justizkommission beantragt nun mit einer Mehrheit von 5 zu 4 Stimmen dem Parlament die Annahme der Initiative ohne Gegenvorschlag, wie aus ihrem am Freitag veröffentlichten Bericht hervorgeht. Die Minderheit in der Kommission folgt demgegenüber der Regierung und beantragt Verwerfung des Volksbegehrens.
Das Mietrecht sei Teil der sozialen Gesetzgebung, und auch andere Teile dieser Gesetzgebung kennten Kostenerleichterungen, meint die Kommissionsmehrheit. Sie befürchtet bei Annahme des Begehrens keine Prozessflut und erachtet den geschätzten Kostenausfall von rund 50’000 Franken für den Kanton ausdrücklich als verkraftbar.
Die Minderheit befürchtet dagegen eine Zunahme mietrechtlicher Streitfälle vor den Gerichten und eine Abwertung der Schlichtungsstelle, da ein kostenloser Weiterzug möglich würde. Zudem sollten grundsätzlich Parteien, die die Gerichtskosten aufgrund ihrer Verhältnisse tragen können, dies auch tun.