In Basel-Stadt wohnhafte und angemeldete Personen sollen sich zu einem tragbaren Mietzins einen ihrem Bedarf entsprechenden Wohnraum beschaffen können. Eine am Mittwoch eingereichte kantonale Initiative verlangt vom Kanton entsprechende Massnahmen.
Das Volksbegehren «Recht auf Wohnen» wurde mit 3188 beglaubigten Unterschriften bei der Staatskanzlei eingereicht, wie es in einer Mitteilung der Initianten heisst. Lanciert worden war es im April 2016 von Personen und sozialen Institutionen des informellen Zusammenschlusses Netzwerk Wohnungsnot. Für das Zustandekommen braucht es im Stadtkanton 3000 gültige Unterschriften.
Die Initiative verlangt eine Änderung der Kantonsverfassung. In dieser soll ein «Recht auf Wohnen» verankert werden. Der Kanton müsste dazu die notwendigen Massnahmen treffen. Der Wohnraum soll dem Bedarf einer Personen entsprechen. Mietzins und Kosten dürften dabei die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht übersteigen.
Gemäss dem Initiativkomitee ist dabei der Grundsatz gemeint, dass eine Wohnung nicht mehr als einen Drittel des Haushaltseinkommens kosten soll. Für Alleinstehende soll mindestens ein Zimmer mit Kochmöglichkeit und Nasszelle sowie gemeinschaftlich nutzbare Räume zur Verfügung gestellt werden. Für Mehrpersonenhaushalte müsse der Wohnraum der Anzahl Bewohnenden plus einem Zimmer entsprechen.
Der Kanton steht gemäss Initianten in der Pflicht, der Wohnungsnot aktiv zu begegnen. Die Förderung von Genossenschaften alleine genüge nicht. Der Kanton müsse wieder selber sozialen Wohnungsbau betreiben oder in Auftrag geben. 2016 betrug die Leerwohnungsquote in Basel-Stadt 0,4 Prozent.