Initiative gegen Abtreibungen

Abtreibungsgegner starten eine neue Volksinitiative. Das Initiativkomitee argumentiert wirtschaftlich: Der Volkswirtschaft fehlten wegen Abtreibungen zehntausende Menschen, die weder zum BIP beitragen noch den Konsum ankurbeln können.

Mit jedem Schwangerschaftsabbruch gehe der Schweizer Volkswirtschaft eine potentielle Arbeitskraft verloren, argumentieren die Autoren der Initiative (Symbolbild) (Bild: sda)

Abtreibungsgegner starten eine neue Volksinitiative. Das Initiativkomitee argumentiert wirtschaftlich: Der Volkswirtschaft fehlten wegen Abtreibungen zehntausende Menschen, die weder zum BIP beitragen noch den Konsum ankurbeln können.

Die Lebensschutz-Initiative soll den Schutz des menschlichen Lebens ausweiten. Sie will den Satz „Menschliches Leben ist geschützt“ in der Bundesverfassung verankern, wie aus dem Bundesblatt vom Dienstag hervorgeht. Nebst Abtreibungen dürften auch die Sterbehilfe und die Präimplantationsdiagnostik betroffen sein.

Eine Gruppierung um den Glarner EDU-Politiker Heinz Hürzeler steht hinter der Initiative mit dem Titel „Lebensschutz stopft Milliardenloch“. Das Komitee hat bis zum 26. August 2014 Zeit, um die nötigen 100’000 Unterschriften zu sammeln.

Gegen eine „Schwächung der Wirtschaft“

Die Initianten gehen davon aus, dass der bessere Schutz des Lebens – also ein Abtreibungsverbot – zu mehr Nachwuchs führt. Fehlt dieser Nachwuchs, gehen der Schweiz laut Initianten Milliarden Franken bei der Wertschöpfung und dem Konsum verloren.

Gegen diese „Schwächung unserer Wirtschaft“ durch Abtreibungen wollen die Initianten vorgehen. „Unsere Mitmenschen sollen wieder Familien gründen, Kinder zeugen, sie grossziehen, ihnen eine gute Ausbildung ermöglichen“, schreibt das Komitee in einer Mitteilung.

Das Volk hatte 2002 mit 72,2 Prozent Ja-Stimmen den Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der Fristenregelung legalisiert. Hängig ist im Parlament derzeit eine Initiative gegen die Abtreibungsfinanzierung über die obligatorische Krankenversicherung. Der Bundesrat lehnt das Begehren ab.

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