Initiative gegen Mehrbelastung von Baselbieter Wohneigentümern

Im Kanton Baselland wird eine Volksinitiative «für eine faire steuerliche Behandlung der Wohnkosten» lanciert. Sie will verhindern, dass Wohneigentümer während drei Jahren über 50 Millionen Franken mehr Steuern zahlen müssen.

Im Kanton Baselland wird eine Volksinitiative «für eine faire steuerliche Behandlung der Wohnkosten» lanciert. Sie will verhindern, dass Wohneigentümer während drei Jahren über 50 Millionen Franken mehr Steuern zahlen müssen.

Hinter der formulierten Gesetzesinitiative steht ein bürgerliches Komitee um Wirtschaftskammer-Direktor und FDP-Landrat Christoph Buser. Mit der Unterschriftensammlung soll nächste Woche begonnen werden, wie das Komitee am Donnerstag mitteilte.

Auslöser der «Wohnkosten-Initative» ist laut dem Komitee die Reaktion der Baselbieter Regierung auf ein Urteil des Bundesgerichts. Dieses hatte im Januar die Berechnung des Eigenmietwerts im Kanton Basel-Landschaft als verfassungswidrig taxiert. Die Werte fallen laut den Lausanner Richtern zu oft zu tief aus, was zu einer Besserstellung von Wohneigentümern gegenüber Mietern führe.

Nach diesem durch eine Beschwerde des Mieterinnen- und Mietervereins erwirkten Bundesgerichtsentscheid schlug die Baselbieter Regierung Massnahmen vor, die nach Angaben des Komitee für selbstnutzende Wohneigentümer eine massive Steuererhöhung zur Folge hätten. Die Rede ist in der Mitteilung von 18 Millionen Franken pro Jahr für die Zeit von 2016 bis 2019.

Dieser «ungerechtfertigten, massiven Steuererhöhung» tritt das Komitee mit seiner Initiative entgegen. Verlangt wird darin eine Anpassung des Steuergesetzes rückwirkend per 1. Januar 2016. Zwar soll den Rügen des Bundesgerichts Rechnung getragen, aber verhindert werden, dass der Grossteil der Selbstnutzer von Wohneigentum weit über der 60-Prozent-Eigenmietwert-Limite eingestuft wird.

Ein Zückerchen will das Komitee auch den Mietern bieten. Der Steuerabzug für ein privates Arbeitszimmer soll mit der Initiative von der Verordnungs- auf die Gesetzesstufe erhoben und offener formuliert werden. Bisher sei diese Steuererleichterung, von der auch Wohneigentümer profitieren können, «sehr restriktiv» ausgestaltet gewesen, hält das Komitee fest.

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