Die Basler Regierung soll zur Initiative zur Kürzung der Ruhegehälter Stellung nehmen. Der Grosse Rat beschloss am Mittwoch mit 69 gegen 16 Stimmen, das Volksbegehren nicht direkt dem Volk vorzulegen, wie das die Initiantin GLP gefordert hatte.
Die Initiative fordert, dass Regierungsmitglieder künftig nach ihrem Rücktritt nur noch während maximal drei statt zehn Jahren ein Ruhegehalt erhalten. Die Höhe des Ruhegehalts soll unverändert 65 Prozent des letztes versicherten Lohnes entsprechen. Der Grosse Rat erklärte die Initiative mit 83 gegen eine Stimme für rechtlich zulässig.
Die heutige Regelung – sie gilt seit Jahresbeginn – war vom Grossen Rat erst vor zwei Jahren beschlossen worden. Für Gerichtspräsidenten wurde damals der Anspruch auf ein Ruhegehalt auf zwei Jahre verkürzt.
Die GLP kritisierte, eine Überweisung an die Regierung ohne parlamentarische Diskussion zeige, dass das Thema «eine zu heisse Kartoffel» sei. Die SP konterte, für gute Renten gebe es gute Gründe, vor allem die Unabhängigkeit der Regierungsmitglieder.
Mit der Überweisung an die Regierung kann diese der Initiative gegebenenfalls einen Gegenvorschlag gegenüberstellen. Sie muss innert eines halben Jahres zu Handen des Grossen Rates Stellung nehmen.